Full text: Schutz dem Arbeiter!

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bem Pfichtg efühl bec Selbstverwaltungs-Organe ein guter Theil der 
Aufgabe zu — halteu wir das materielle Interesse allein nicht 
für ausreichend, daß den Forderungen des Schutzes des Lebens und 
der Gesundheit überall Genüge geschehe. Die nach § 120 Abs. 3 zu 
ständigen Instanzen sind übrigens ihrer Verantwortung nicht enthoben, 
und erachten wir es sehr wohl für möglich und praktisch, daß we 
nigstens die Unfallverhütungs-Vorschriften und Maßnahmen, welche sich 
in einzelnen Berufs-Genossenschaften bewährt haben, aber ebenso auch 
mehr oder weniger in allen Betrieben Anwendung finden können, durch 
Gesetz oder Verordnung verallgemeinert würden. Dahin gehören Vor 
schriften z. B. bezüglich Anlage der Treppen, Gänge, Aufzüge, bezüglich 
Abstellung der Maschinen, Einfriedigung von Treibriemen, Wellen, 
Zahnradgetrieben re. 
Einen Theil der Unfall-Verhütung bildet auch die Überwachung der Dampfkessel. 
Auf Grund des & 24 der Gewerbe-Ordnung hat der Bundesrath (d. d. 29. Mai 1871 
und 18. Juli 1888) besondere Bestimmungen getroffen. Für Preußen ist noch ein be- 
ivnderes Gesetz vom 3. Mai 1872 und ein Regulativ vom 24. Juni 1873 erlassen, welches 
speciell die Unterlage für die Dampf k e s s e l - U e bc r w a chung s-V e r e i n e bildet. 
Der Central-Verein preußischer Dampskessel-Ueberwachungs-Vercine umfaßt nicht weniger 
als 22 Vereine mit 22 105 Kesseln 
Die Bedeutun g der Unfall-Verhütung stellt sich natürlich in 
den einzelnen Berufs-Genossenschaften sehr verschieden — im Bergbau, 
in der St ei n b r u ch s-Be r n fs g e nos s en sch a ft, in Eisenwerken re. 
recht hoch, in andern Industrien (z. B. Tabaks-Berufsgenossenschaft, 
Bekleidungs-Industrie u. a.) sehr gering. Im Durchschnitt betrug für 
64 gewerbliche Berufs-Genossenschaften mit 4,3 Mill. Versicherter pro 
1888 die Zahl der entschädigten Verletzten (deren Erwerbs- 
Unfähigkeit resp. -Beschädigung also über 13 Wochen hinausging) : 18809 
(4,35 pro 1000 Versicherte); die Zahl aller Verletzten, für welche über 
haupt im Laufe des Rechnungsjahres Unfall-Anzeigen erstattet waren, 
betrug 121 161 (also 28,04 pro tausend Versicherte). Man zählte Un 
fälle, welche zur Folge hatten den Tod: 2943; ballernde völlige Er 
werbs-Unfähigkeit: 1886; dauernde theilweise Erwerbs-Unfähigkeit: 
10 270; vorübergehende Erwerbs - Unfähigkeit: 3710. Die Zahl der 
entschädignngsberechtigten Hinterbliebenen betrug an Wittwen: 
1862, Kindern: 4184; Aseendenten: 157. 
So hoch wir die Segnungen der Unfall-Versicherung und -Ver 
hütung anschlagen, so scheint es doch zweifellos, daß die Opfer an Ge 
sundheit und Leben, welche die gewerblichen Berufs-Krankheiten 
fordern, viel dringlicher der Abhülfe heischen, als die Unfälle. Die 
Hoffnung, daß die Berufs Genossenschaften auch Träger der Invali-
	        
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