Full text: Schutz dem Arbeiter!

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III. Regelung der Kind erarbeit. 
1. Sollen Kinder bis zu einem gewissen Lebensalter von der industriellen 
Arbeit ausgeschlossen werden? 
Es ist wünschenswerth, 
das; die Kinder beider Geschlechter, welche ein bestimmtes Alter noch nicht 
erreicht haben, von der Arbeit in den industriellen Betrieben ausgeschlossen 
werden. 
2. Wie ist das Lebensalter, bis zu welchem die Ausschließung stattfinden 
soll, zu bestimmen? 
Gleich für alle JndustriebeZirke oder verschieden? 
Es ist wünschenswerth, 
daß diese Altersgrenze auf 12 Jahre festgesetzt werde, mit Ausnahme der 
südlichen Länder, für welche dieselbe auf 10 Jahre fallen würde, daß diese 
Altersgrenzen für alle industriellen Betriebe dieselben seien und daß in dieser 
Beziehung kein Unterschied zulässig sei. 
3. Welche Beschränkungen der Arbeitszeit und der Beschäftigungsart sind 
für die zur industriellen Arbeit zugelassenen Kinder vorzusehen? 
Es ist wünschenswerth, 
daß die Kinder vorher den Vorschriften über den Elementarunterricht genügt 
haben; 
daß die Kinder unter 14 Jahren weder die Rächt noch den Sonntag über 
arbeiten sollen; 
daß in Wirklichkeit die Arbeitszeit nicht 6 Stunden überschreite und durch 
eine Ruhepause von mindestens i Stunde unterbrochen werde; 
daß die Kinder von ungesunder und gefährlicher Beschäftigung ausgeschlossen 
oder doch wenigstens nur unter gewissen Schutzbedingnngen dazu zugelassen 
werden. 
IV. Regelung der Arbeit junger Leute. 
1. Soll die industrielle Arbeit jugendlicher Personen, tvelche das Kiudes- 
alter überschritten haben, Beschränkungen unterworfen werden? 
2. Bis zu welchem Lebensalter sollen die Beschränkungen eintreten? 
Es ist wünschenswerth, 
daß die jugendlichen Arbeiter beiderlei Geschlechter zwischen 14 und 16 Jahren 
weder die Nacht noch den Sonntag über arbeiten. 
3. Welche Beschränkungen sind vorzubereiten? 
Es ist wünschenswerth, 
daß in Wirklichkeit die Arbeitszeit nicht 10 Stunden täglich überschreite und 
durch Ruhepausen von insgesammt mindestens H Stunden unterbrochen werde. 
4. Sind für einzelne Industriezweige Abweichungen von den allgemeinen 
Bestimmungen vorzusehen? 
Es ist wünschenswerth, 
daß für bestimmte Industriezweige Ausnahmen zugelassen werden; daß für die 
ungesunden und gefährlichen Beschäftigungen Beschränkungen vorgesehen werden
	        
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