Full text: Schutz dem Arbeiter!

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Reichstag desavouirt wurden?! Dem gegenüber hat Herr Oechel- 
häuser wahrlich Recht, wenn er seine Standesgenossen mahnt: „daß 
sie sich rückhaltlos dem Humanitären Zuge unserer neuen 
Gesetzgebung anschließen und den Arbeitern die Ueberzeugung 
beibringen möchten, wie sie ernstlich deren Wohlfahrt und die Besserung 
ihrer Lage erstreben und eigene, selbst bedeutende Opfer nicht scheuen. 
In dieser Haltung werden sie sicherlich auch ihren eigenen Interessen 
besser zu dauernder Berücksichtigung verhelfen, als im 
Wege engherziger Opposition." („Die socialen Aufgaben der 
Arbeitgeber". Berlin, Springer, 1887, S. 54.) 
Arbeitern wie Arbeitgebern. Allen, welche berufen sind, in der 
Arbeiterschutz-Gesetzgebung mitzusprechen, derselben durch Belehrung und 
Anregung die Wege zu ebnen, Allen, denen das Wohl und Wehe unseres 
Arbeiterstandes am Herzen liegt, möchten wir nun eine kurze systematische 
Darstellung der Ziele und Aufgaben der Arbeiterschutz-Gesetz 
gebung bieten — nicht erschöpfend, aber doch ausreichend zur allge 
meinen Orientirung. 
Bedeutung und Umfang des Ardeilerschnhes. 
Das Princip und die Grundlage der modernen Gesellschaft ist die 
Freiheit — Gewerbefreiheit, Handelsfreiheit, Freizügigkeit. Auch Ar 
beiter und Arbeitgeber treten in freiem „Arbeits-Vertrag" zusammen 
und der Inhalt der freien Vereinbarung bildet allein den Umfang der 
gegenseitigen rechtlichen Gebundenheit. 
Trotz dieser formalen, gesetzlichen Freiheit besteht eine mate- 
rielle gegenseitige Abhängigkeit. Der Arbeitgeber ist auf die 
Arbeitskraft des Arbeiters angewiesen und der Arbeiter auf die Pro- 
buctionsmittel (Capital) des Arbeitgebers. Beide müssen sich verbinden 
und verbünden zum Zweck der Production. Der Arbeitgeber setzt Intelli 
genz und Capital ein, übernimmt zugleich die verantwortliche Leitung 
der Unternehmung; der Arbeiter stellt die Arbeitskraft und empfängt seinen 
Antheil aus der gemeinsamen Production in der Form des Arbeitslohnes. 
Arbeitgeber und Arbeiter stehen sich so gegenüber wie Käufer und 
Verkäufer. Auch der Preis der Arbeitskraft resp. -Leistung richtet 
slch wesentlich nach denselben Gesetzen von Angebot und Nachfrage, wie 
der Austausch der Werthe auf dem Waaren-Markte. Die Arbeit ist in 
dieser Beziehung thatsächlich „Waare"; darin liegt auch an und für sich 
nichts Ungerechtes. Auch der Arbeitgeber: Fabricant, Handwerksmeister, 
Bauer rc. verkauft in den Producten seine „Arbeit". Falsch und in-
	        
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