Full text: Schutz dem Arbeiter!

ersten fünf Werktagen für junge Leute und Frauen 12 Stunden, für 
Kinder 6'/s Stunde währen. Ausnahmen in beschränktem Umfang 
(für Betriebszweige, deren Material dem Verderben ausgesetzt ist, oder 
welche bestimmt bezeichnete Saison-Artikel machen, oder in denen die 
Aufträge sich plötzlich zu häufen pflegen, endlich für Unternehmungen, welche 
auf Wasserkraft angewiesen sind, zum Ausgleich der verlorenen Zeit) 
und unter bestimmten Bedingungen sind im Gesetze vorgesehen. — Es ist 
der englischen Arbeiterschutz-Gesetzgebung eigenthümlich, daß nicht bloß das 
Maximum der wirklichen Arbeitszeit vorgeschrieben ist, sondern zugleich 
auch die Tagesstunden und Pausen ganz genau normirt sind. so daß der 
einzelnen Fabrik wenig Spielraum gegeben ist. Die Controle wird da 
durch allerdings erleichtert, aber im Uebrigen dürfte eine gewisse Frei 
heit der Wahl der Arbeitsstunden für Arbeitgeber wie Arbeiter, wie sie 
in unserer deutschen Gesetzgebung gegeben ist, den Vorzug verdienen. 
Die jugendlichen Arbeiter bis 16 Jahre dürfen nur zugelassen werden, 
wenn der vom Fabrik-Jnspector bezeichnete Arzt sie zu der besondern 
Arbeit körperlich geeignet befunden hat. Verboten ist die Ver 
wendung , . 
von Kindern unter 11 Jahren: in Räumen, wo Bar chem geschnitten 
oder wo in der Metall-Industrie geschliffen wird; 
von Kindern bis 14 Jahren: wo das Tunken der Zündhölzer 
und in dem Metallgewerbe das Trockenschleifen geschieht; 
von Mädchen unter 16 Jahren: in Ziegeleien, Dachziegeleien 
und Salzfabriken (Salinen rc.); 
von Kindern (bis 14) und Mädchen unter 18 Jahren: in den 
Schmelz- und Kühlräumen der Glashütten; 
von Personen unter 18 Jahren: in Räumen, wo Quecksilber 
spiegel belegt oder wo Bl ei weiß hergestellt wird. 
In Naßspinnereien müssen alle Arbeiter gegen das Naßwerden 
'und gegen eindringenden Warmwasserdampf geschützt werden, oder aber 
es dürfen „geschützte Personen" nicht beschäftigt werden. 
Da der Begriff der „geschützten Personen" in England sehr weit 
geht — sämmtliche Arbeiterinnen (ohne Rücksicht des Alters) und die 
männlichen jungen Arbeiter bis 18 Jahre umfaßt, so sind thatsächlich 
alle Bestimmungen über Arbeitszeit, Nachtarbeit. Sonntagsruhe, Pausen 
rc. für-alle, auch die erwachsenen männlichen industriellen Arbeiter 
maßgebend geworden. 
Nächst England sind am frühesten in der Schweiz (im Canton 
Thurgau schon durch Verordnung von 1815) Bestimmungen bezüglich 
der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken getroffen worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.