Full text : Schutz dem Arbeiter!

ersten  fünf  Werktagen  für  junge  Leute  und  Frauen  12  Stunden,  für
Kinder  6'/s  Stunde  währen.  Ausnahmen  in  beschränktem  Umfang
(für  Betriebszweige,  deren  Material  dem  Verderben  ausgesetzt  ist,  oder
welche  bestimmt  bezeichnete  Saison-Artikel  machen,  oder  in  denen  die
Aufträge  sich  plötzlich  zu  häufen  pflegen,  endlich  für  Unternehmungen,  welche
auf  Wasserkraft  angewiesen  sind,  zum  Ausgleich  der  verlorenen  Zeit)
und  unter  bestimmten  Bedingungen  sind  im  Gesetze  vorgesehen.  —  Es  ist
der  englischen  Arbeiterschutz-Gesetzgebung  eigenthümlich,  daß  nicht  bloß  das
Maximum  der  wirklichen  Arbeitszeit  vorgeschrieben  ist,  sondern  zugleich
auch  die  Tagesstunden  und  Pausen  ganz  genau  normirt  sind.  so  daß  der
einzelnen  Fabrik  wenig  Spielraum  gegeben  ist.  Die  Controle  wird  dadurch ­
  allerdings  erleichtert,  aber  im  Uebrigen  dürfte  eine  gewisse  Freiheit ­
  der  Wahl  der  Arbeitsstunden  für  Arbeitgeber  wie  Arbeiter,  wie  sie
in  unserer  deutschen  Gesetzgebung  gegeben  ist,  den  Vorzug  verdienen.
Die  jugendlichen  Arbeiter  bis  16  Jahre  dürfen  nur  zugelassen  werden,
wenn  der  vom  Fabrik-Jnspector  bezeichnete  Arzt  sie  zu  der  besondern
Arbeit  körperlich  geeignet  befunden  hat.  Verboten  ist  die  Verwendung ­
  ,  .
von  Kindern  unter  11  Jahren:  in  Räumen,  wo  Bar  chem  geschnitten
oder  wo  in  der  Metall-Industrie  geschliffen  wird;
von  Kindern  bis  14  Jahren:  wo  das  Tunken  der  Zündhölzer
und  in  dem  Metallgewerbe  das  Trockenschleifen  geschieht;
von  Mädchen  unter  16  Jahren:  in  Ziegeleien,  Dachziegeleien
und  Salzfabriken  (Salinen  rc.);
von  Kindern  (bis  14)  und  Mädchen  unter  18  Jahren:  in  den
Schmelz-  und  Kühlräumen  der  Glashütten;
von  Personen  unter  18  Jahren:  in  Räumen,  wo  Quecksilberspiegel ­
  belegt  oder  wo  Bl  ei  weiß  hergestellt  wird.
In  Naßspinnereien  müssen  alle  Arbeiter  gegen  das  Naßwerden
'und  gegen  eindringenden  Warmwasserdampf  geschützt  werden,  oder  aber
es  dürfen  „geschützte  Personen"  nicht  beschäftigt  werden.
Da  der  Begriff  der  „geschützten  Personen"  in  England  sehr  weit
geht  —  sämmtliche  Arbeiterinnen  (ohne  Rücksicht  des  Alters)  und  die
männlichen  jungen  Arbeiter  bis  18  Jahre  umfaßt,  so  sind  thatsächlich
alle  Bestimmungen  über  Arbeitszeit,  Nachtarbeit.  Sonntagsruhe,  Pausen
rc.  für-alle,  auch  die  erwachsenen  männlichen  industriellen  Arbeiter
maßgebend  geworden.
Nächst  England  sind  am  frühesten  in  der  Schweiz  (im  Canton
Thurgau  schon  durch  Verordnung  von  1815)  Bestimmungen  bezüglich
der  Beschäftigung  jugendlicher  Arbeiter  in  Fabriken  getroffen  worden.
            
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