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Getreidemenge von aussen beziehen, so wird es sich nach Einfüh
rung eines Zolles keineswegs immer in der eben betrachteten un
günstigsten Lage befinden. Denn das Ausland rechnet dann seiner
seits auf diesen regelmässigen Absatz, seine Produktion und sein
Handel sind darauf vorbereitet, diesem Kunden die normale Zufuhr
jährlich zu liefern. Bei der Preisbestimmung befindet sich also das
Inland dem Auslande gegenüber im Wesentlichen in derselben Lage,
als wenn es unter gewöhnlichen Verhältnissen seinen Bedarf selbst
zu decken im Stande wäre, und es wird also namentlich den vollen
Zoll nur dann selbst zu tragen haben, wenn seine Ernte merklich
unter dem gewöhnlichen Ertrage geblieben ist und zugleich auch
das Ausland keine ungewöhnlich grossen Vorräthe besitzt. Doch
mag im Ganzen die preissteigernde Wirkung des Zolles in einem
Lande mit bedeutender Unzulänglichkeit der Getreideerzeugung
grösser sein, als in einem solchen, das sich in der Regel wenigstens
annähernd selbst genügt. Auch wird es für die Preise keinen er
heblichen Unterschied machen, wenn etwa das erstere Land unter
dem Schutze des Zolles seinen Getreidebau ausdehnt; denn das
Mehrerzeugniss kann nur mit grösseren Kosten und folglich nur
unter Voraussetzung der durch den Zoll verursachten Preiserhöhung
gewonnen werden. Wäre eine genügende Vermehrung der Getreide
produktion bei Geltung der Freihandelspreise möglich, so würde
das Land überhaupt nicht in die hier betrachtete Klasse gehören.
II.
Die obigen allgemeinen Erwägungen sind zwar ohne Zweifel
theoretisch richtig, aber auf ein bestimmtes Land lassen sie sich
nur anwenden, wenn die Produktions-, Verkehrs- und Marktverhält
nisse desselben sowohl im Innern, wie in Bezug auf das Ausland
mit genügender Vollständigkeit und Genauigkeit bekannt sind.
Wir wollen hier den Versuch machen, unter jenen Gesichtspunkten
die Wirkungen der deutschen Getreidezölle an der Hand wenigstens
der wichtigsten Thatsachen näher zu untersuchen. Betrachtet man
zunächst das Deutsche Reich, oder genauer gesagt, das Zollvereins
gebiet in seinem vor der Einverleibung der beiden Hansestädte vor-