Full text: Die Wirkung der Getreidezölle

in Schutzzoll kann auf den inländischen Preis der ge 
schützten Waare keine Wirkung ausüben, wenn nicht 
durch 'die internationalen Handelsverhältnisse eine Ein 
fuhrströmung bedingt wird, welcher der Zoll wie ein Stauungs 
mittel entgegensteht. Augenfällig ist dies, wenn es sich um eine 
Waare handelt, von welcher das Land eine beträchtliche Menge 
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seinerseits auszuführen und auf dem Weltmarkt abzusetzen im 
Stande ist. So würde z. B. in den Vereinigten Staaten ein Schutz 
zoll auf Weizen eine gänzlich unnütze Massregel sein. Ist ein Land 
wenigstens im Stande, seinen Bedarf an einer W^aare bei demselben 
Preise, zu dem das Ausland sie anbietet, also bei dem Freihandels 
preise, selbst vollständig zu decken, so fehlt der Einfuhrströmung 
gleichsam das Gefälle und es entsteht daher auch keine Reaktion 
in Gestalt einer merklichen Wirkung des Zolles auf den Preis. In 
diesem Falle ist ja eigentlich weder zur Einfuhr noch zur Ausfuhr 
eine wesentliche Veranlassung vorhanden. Die eine wie die andere 
wird auch bei voller Handelsfreiheit nur in verhältnissmässig ge 
ringem Masse stattfinden, soweit nämlich unter besonderen lokalen 
Umständen oder bei besonderen Gelegenheiten der Verkehr mit 
dem Auslande Vortheile bietet. Wenn nun dieser wenig intensive 
Verkehr durch die Einführung des Zolles auch noch weiter ver 
mindert wird, so wird dies doch für die Preisbildung so gut wie 
gleichgiltig bleiben. 
Aber der hier angenommene Gleichgewichtszustand zwischen 
dem inländischen und dem ausländischen Markte wird bei Waaren,
	        
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