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Handelskammer jii Frankfurt a. C.
„Wen» nunmehr der Abschluß der Handelsverträge mit Oesterreich.Ungarn,
Italien, Belgien und der Schweiz erfolgt ist und zwar auf einer Basis, die mit
der seit einer Reihe von Jahren erfolgten Absperrungspolitik gebrochen bat, so ist
dies nur mit Freude zu begrüßen, am meisten aber die Zollermaßigung für Ge
Getreide. Immerhin ist der Getreitezoll noch ein jo hoher, daß er als eine
schwere Belastung der Brotfrucht angesehen werden muß, und die Erfahrung hat
gezeigt, daß dieser Zoll nicht vom Auslande bezahlt wird, weshalb eine weitere
Zollermäßigung, namentlich für Roggen, durchans im Interesse des großen con-
sumirenden Publikums liegt. Obschon nun für eine Reihe von Jahren gegen die
Erhöhung der Eingangszölle für eine ganze Anzahl von Artikeln Sicherheit ge
geben ist, was auch der Eoncurre nzfähigkeit unserer Industrie in Bezug auf die
Ausfuhr zu Gute kommen wird, so wollen wir doch bicr den Wunsch aussprechen,
daß weitere Handelsverträge in der eingeschlagenen Grundrichtung möglichst bald
folgen möchten."
2. Provin; Ostpreußen.
Handelskammer zu Insterburg.
„Das Jahr 1891 bat Deutschland die Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn k.
gebracht, zugleich aber das russische Ausfuhrverbot für Getreide und Futtermittel.
Die erwähnten Handelsverträge haben für unsere abgelegene Provinz nur geringe
Bedeutung, um so einschneidender wirkte aus uns das russische Ausfuhrverbot."
Borsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg.
„Das bedeutsamste Ereigniß auf handelspolitischem Gebiete sind die tut
Berichtsjahre zum Abschluß gelangten Tarifverträge, welche das Teutsche Reich,
Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und die Schweiz mit einander vereinbart
haben. Das Zustandekommen dieser Verträge begrüßen auch wir als einen wichtigen
Erfolg der Reichsregicrung, deren Initiative sie entsprungen sind. Zwar enthalten
sic nur mäßige Herabsetzungen der bestehenden Zölle, weil alle vertragsschließenden
Staaten bestrebt waren, ibre Tarifzugeständnisse auf das tbunlichst geringste Maß
zu beschränken; dies gilt besonders von den deutschen Getreidezöllen. Aber dennoch
bedeuten sie einen erfreulichen Wandel in der Handels- und Wirthschaftspolitik
der betheiligten Staaten. Sie beseitigen die Gefahr eines weiteren Fortschreitens
der neuerdings von Frankreich und Rußland ausgebenden Hochschutzzöllnerischen
Strömung, die in beiden Ländern im Berichtsjahre sich leider so erfolgreich geltend
machte, und gewähren dein Handel aus eine Reihe von zwölf Jahren die Sicherheit
gegen weitere Zollerhöhungen und Zollerschwernisse. Die Ermäßigungen und Zoll-
blndungen. welche die vertragschließenden Staaten sich zugestanden haben werden
sicher dazu beitragen, den friedlichen Güteraustausch in Europa zu heben und so
die Interessen aller Handelszweige zu fördern. Da freilich die neuen Verträge
kem systematisch ausgeführtes Ganzes enthalten, so werden an manchen Stellen
noch autonome Tarifermäßigungen erforderlich sein; eö ist zu wünschen, daß die
Reichgregierung. nachdem die noch ausstehenden wichtigsten Verträge mit weiteren
Staaten zum Abschluß gelangt sein werden, nach dieser Richtung bin das begonnene
Werk fortsetze.