Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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tonnen,  der  sie  durch  die  Differentialzölle  ausgesetzt  werde».  tWodi  können  nnd
wollen  wir  die  Hoffnung  nicht  ausgebe»  .  das;  die  Differentialzölle  «ber  kurz  ober
lang  fallen  werden,  sollte  cz  aber  zu  einer  praktischen  Wirksamkeit  dieser  Insti-'
tutioii  von  auch  mir  mäßiger  Dauer  kommen,  so  werden  wir  des  JabreS  1891
alo  desjenigen,  in  welchem  eine  solche  Einrichtung  Gesetz  werden  tonnte,  immer
nur  mit  den  herbsten  Gefühlen  gedenken  können."
Weiteste  der  Kaufmannschaft  zu  Elbing.
„Einen  Aufschwung  unseres  darniederliegenden  Handele  wurden  wir  vor
Allem  von  der  Aufhebung  des  Identitätsnachweises  für  Getreide  und  Holz  erwarten
können  und  würden  es  mit  großer  Freude  begrüßen,  wenn  die  dabin  zielenden
Bestrebungen  von  Erfolg  gekrönt  würden."
Handelskammer  für  den  Kreis  Thorn.
„Der  Abschluß  der  Handelsverträge  zwischen  Deutschland,  Oesterreich,  Italien,
der  Schweiz  nnd  Belgien,  die  zu  der  Hoffnung  berechtigen,  daß  sich  denselben  aucl'
noch  andere  Staaten  anreihen  werde»,  wodurch  die  wirthschaftlichen  Beziehungen
zu  einander  geregelt  werden,  wurde  überall  als  ein  Akt  begrüßt,  der  einen  Wendepunkt ­
  in  der  deutschen  Handelspolitik  bildet,  welcher  zu  einer  Milderung  des  schuß
zöllnerischen  Absperrungs-Systems  führen  und  wodurch  eine  kräftigere  Entwickelung
des  internationalen  Verkehrs  ermöglicht  wird.  Vor  Allem  aber  erblickte  man  in
dem  Abschluß  der  Verträge  eine  neue  Bürgschaft  für  de»  Frieden.  Für  uns  werden
die  Handelsverträge  erst  dann  ihre  'Wirkung  äußern,  wenn  die  russischen  Ausfuhr
verböte  wieder  aufgehoben  sein  werden  und  wenn  die  Königliche  Staatsregierung
davon  abgesehen  haben  wird,  Rußland  gegenüber  an  einem  Differentialzoll  fest,
zuhalten.  Da  unser  Handel  in  der  Hauptsache  »ach  Rußland  und  Polen  gravitirt
und  naturgemäß  unter  den  russischen  Abspcrrungsmaßregeln  schwer  zu  leiden  bat.
so  steht  eine  allgemeine  Hebung  desselben  nur  dann  zu  erwarten,  wenn  es  gelingt,
aus  handelspolitischem  Gebiete  eine  Verständigung  mit  Rußland  zu  erzielen.  Im
Weiteren  berühren  die  geschlossenen  Verträge  unseren  Handel  mit  Wein.  Die  Er--Mäßigung
  des  Zollsatzes  von  24  auf  20  Mk.  welche  auf  Grund  des  Frankfurter
Friedensvertrages  auch  Frankreich,  als  unter  dem  Schub  der  Meistbegünstigungs-Elausel
  stehend,  zu  Gute  kommt,  wird  nicht  verfehlen,  ans  die  Gestaltung  des
Weinhandels  günstig  einzuwirken,  nur  bleibt  zu  wünschen,  daß  auch  die  Verhandlungen ­
  mit  Portugal  und  Spanien  zu  dein  Abschluß  eines  Vertrages  führen,
damit  auch  die  Produkte  dieser  Länder  in  de»  Genuß  des  Vertrages  treten."
4.  Provin;  Pommern.
Vorsteher  der  Kaufmannschaft  zu  Stettin.
„Unter  den  bedingten  Ermäßigungen  deutscher  Einfuhrzölle  durch  die  zum
'Abschluß  gelangte»  Handelsverträge  stcbt  die  der  Getreitezölle  im  Vordergründe.
Nach  den  zur  Zeit  bestehenden  Verträgen  findet  sie  auf  die  Einfuhr  aus  allen
Getreide  crportirenden  Ländern  mit  Ausnahme  von  Rußland  und  Rumänien  An
wendung.  Wir  hegen  die  Hoffnung,  daß  die  Beseitigung  dieser  Ausnahmen  nur
eine  Frage  der  Zeit  ist  nnd  daß  die  erstere  derselben  die  Geltung  des  russischen
Ausfuhrverbots  nicht  überdauern  wird.  Anderenfalls  würde  der  entschiedene
Gegensatz  in  Permanenz  erklärt,  in  den  sich  durch  Einführung  von  Differential-
            
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