Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

genugsam  beneidete»  Vorsprung  vor  der  französischen  Republik  gewonnen  baben,
und  welche  zu  der  Hoffnung  auf  die  Befestigung  des  Dreibundes  und  damit  auf
die  Erbaltung  des  Friedens  berechtigen.  Wir  dürfen  somit  das  Zustandekommen
der  Handelsverträge  als  einen  politischen  und  wirtbschaftlichen  Ersolg  mit  Genugtbuung
  begrüßen."
Handelskammer  zu  Osnabrück.
„Durch  den  Abschluß  der  Handelsverträge  mit  Oesterreich  Ungarn,  Italien,
Belgien  und  der  Schweiz  hat,  --  abgeseben  vom  Getreidezoll,  —  unser  Waaren  -
Zolltarif,  soweit  der  diesseitige  Bezirk  in  Betracht  kommt,  Aenderungen  von
wesentlicher  Bedeutung  nicht  erfabren  Wir  können  es  übrigens  an  dieser  Stelle
nur  nochmals  wicdcrbolen,  daß  wir  cs  für  ebenso  dringend,  als  wie  im  allgemeinen
Landes-Interessc  heilsam  erachten,  für  die  fernere  Wirtbschaftspolitik  des  Reiches
unentwegt  an  den  Grundsätzen  fest  zu  halten,  aus  welchen  mit  dem  Fahre  187!'
dasjenige  ökonomische  System  errichtet  wurde,  dessen  Segnungen  für  die  Ent-Wickelung
  der  deutschen  Gewerbthätigkeit  heute  wobl  als  offenkundig  erachtet  werden
dürfen  Das  schließt  natürlich  nicht  aus,  daß  auch  bei  der  jetzigen  Gestaltung  des
Zolltarifs  immer  noch  Mängel  empfunden  werden,  deren  Beseitigung  ebensowohl
in  der  Billigkeit  liegt,  als  wie  sie  Interessen  der  allgemeinen  Voltswirthschaft
nicht  würde  schädigen  können.  Zn  dieser  Richtung  baben  wir  wiederholt  darauf
hingewiesen,  daß  der  deutsche  Einfuhrzoll  auf  Hefe  zum  Schutze  der  deutschen
Hefe  Industrie  nicht  ausreicht,  daß  dahingegen  der  bestehende  Petroleum  Faßzoll,
vbne  jeglichen  Vortheil  für  den  deutschen  SteuerfiScus,  den  beimischen  Handel  zu
Gunsten  des  Auslandes  empfindlich  schädigt,  daß  durch  den  Mangel  eines  Vnmpen-Ausfuhrzolleö
  unsere  Papier  Industrie  sehr  benachtheiligt  wird.  und  daß  die
Wiedergewährung  des  20  procentigen  Zollrabatts  bei  der  Einfuhr  junger  ausländischer
Weine  nur  diejenigen  Härten  ausgleichen  würde,  welche  dem  deutsche»  Weinhandel
jetzt  gegenüber  dem  ausländischen  Wettbewerb  auferlegt  worden  sind.  Hinsichtlich
der  Begründung  dieser  Anliegen  glauben  wir  für  dieses  Mal  auf  die  in  früheren
Berichten  enthaltenen  umfassenden  Ausführungen  uns  beziehen  zu  dürfen,  indem
wir  die  Hoffnung  hegen,  daß  sich  im  deutschen  Reichstage  bald  Gelegenheit  bieten
wird,  der  Erörterung  der  von  uns  erwähnten  Zollfragen  erfolgreich  näber  zu
treten."
Handelskammer  für  Ostfriesland  und  Papenburg.
„Das  Deutsche  Reich  bat  neuerdings  mit  Oesterreich-llngarn,  Italien,  der
Schweiz  und  Belgien  Handelsverträge  abgeschlossen,  die  ans  dem  Fuße  der  Bi  eist
bcgünstignng  beruhen.  Dadurch  sind  für  einen  Zeitraum  von  nahezu  zwölf  Jahren,
nämlich  bis  zum  3!.  December  1003,  zahlreiche  Zollsätze  Deutschlands  und  der
anderen  Staaten  festgelegt  und  bei  einer  Reibe  derselben,  gegenüber  dem  allgemeinen
Tarif,  zum  Theil  recht  weitgehende  Ermäßigungen  zugestanden  worden.
„Wir  baben  Veranlassung  genommen,  an  den  Herrn  Reichskanzler  die  Bitte
zu  richten,  mit  dein  brasilianischen  Staate  baldtbunlichst  auf  dem  Fuße  der  Meist
begünstigung  einen  Handelsvertrag  abzuschließen,  damit  den  Nachtheilen,  welche  die
zwischen  diesem  Staate  und  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  neuerdings
getroffcnenen  Abmachungen  füe  Deutschlands  Handel,  Industrie  und  Scbişşsabrt
im  Gefolge  haben  werden,  die  Spitze  abgebrochen  würde.
            
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