Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

welches  Deutschland  je  nothwendig  zum  Absatz  seiner  Produkte  bat.  verschließt  sich
immer  inebr  dem  deutschen  Import.  Tao  durch  die  wirtbschaftlichc  Lage  fur
Deutschland  so  günstige  Verhältniß  hat  unsererseits  noch  nicht  zu  Concessionen
ausgenutzt  werden  können.  Rußland  lieferte  1889  nach  Deutschland  Waaren  im
Werthe  von  577  091  000  Mt.  und  bezog  1889  aus  Deutschland  Waaren  im  Werthe
von  157  245  0C0  Mk.
„Wenn  wir  nun  das  in  den  Handelsverträgen  vorliegende  Resultat  der  geheimen ­
  Verhandlungen  des  Jahres  1891  von  kaufmännischem  Standpunkte  aus
betrachten,  so  müssen  wir  eine  große  Enttäuschung  feststellen.  Die  geschickten
Unterhändler  von  Oesterreich,  Italien  und  der  Schweiz,  welchen  die  Erfahrungen
ihrer  heimischen  Industriellen  zur  Seite  standen,  haben  in  einer  überaus  großen
Zahl  von  Positionen  Concessionen  gemacht,  welche  bei  oberflächlicher  Betrachtung
als  ein  überraschender  Erfolg  Deutschlands  erscheinen.  Bei  genauerer  Durchsicht
ist  aber  das  Verhältniß  der  Zoll-Concessionen  zum  Werth  der  Gegenstände  bei  der
überwiegenden  Zahl  von  Positionen  so  gering,  daß  dasselbe  gar  keinen  praktischen
Erfolg  auf  die  Ausdehnung  des  deutschen  Handels  haben  kann.  Wohl  bat  man
eine  solche  Reduktion  zugegeben  da,  wo  durch  die  natürliche  Lage  so  wie  so  keine
Möglichkeit  der  Concurrenz  der  deutschen  Waaren  gegen  die  ausländische  vorhanden
war.  Die  deutsche  Eisenindustrie  bat  durch  die  Handelsverträge  gar  keinen  Vortheil ­
  erlangt,  überhaupt  kann  dies  nur  für  ganz  wenige  Industrien  zugegeben
werden.  Umgekehrt  haben  aber  die  ausländischen  Unterhändler  es  verstanden,  die
Zabl  der  Positionen,  in  welchen  sie  von  Deutschland  Ermäßigungen  verlangten,
zu  beschränken,  in  den  einzelnen  Positionen  selbst  aber  so  bedeutende  Ermäßigungen
zu  verlangen,  daß  eine  Ausdehnung  des  fremden  Verkehrs  nach  Deutschland  die
nothwendige  Folge  sein  wird.  So  beträgt  z.  B.  die  Zollermäßigung  für  Roggen,
den  Preis  normaler  Zeiten  vorausgesetzt,  ca  10  pCt.  des  Werthes,  ein  Satz,  der
für  die  Ausdehnung  deö  Geschäfts  ganz  erheblich  und  maßgebend  ist.  Das  bisher
so  ungünstige  Verhältniß  deö  deutschen  Handels  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien
und  der  Schweiz  wird  also  demnächst  noch  schlechter.  Da  aber  die  meisten  deutschen
  Ermäßigungen  Artikel  der  Landwirthschaft  angehen  und  diese  selbst  sich  in
Deutschland  in  gewiß  keiner  glänzenden  Lage  befindet,  so  wird  die  Folge  sein,  daß
gerade  die  Landwirthschaft,  welche  für  den  heimischen  Markt  eine  so  überaus
wichtige  Rolle  spielt,  weiter  zurückgeht,  die  deutsche  Industrie  in  ihrem  Absatz  zu
Hause  in  Mitleidenschaft  zieht  und  die  deutsche  Kauf-  und  Kapitalkrast  zu  Gunsten
der  verbündeten  Länder  schwächt.  Bei  Abschluß  der  Handelsverträge  scheinen
schwere  Fehler  gemacht  worden  zu  sein,  Fehler,  die  vor  Allem  darauf  zurückzuführen ­
  sind,  daß  man  geglaubt  hat,  den  Rath  von  Männern  aus  dem  praktischen
Verkehr  entbehren  zu  können.  Unsere  Gegner  haben  cs  umgekehrt  gemacht  und
damit  die  größten  und  schlagendsten  Erfolge  erzielt.  Deut,chland  hat  das  Recht,
einigen  Staaten  gegenüber  in  handelspolitischen  Sachen  eine  Ruhe  von  zwölf
Jahren  zu  genießen,  sehr  und  leider  zu  theuer  erkauft.
„So  traurig  das  Resultat  ist,  so  betrachten  wir  es  doch  als  unsere  Pflicht,
mit  unserer  Ansicht  über  die  Handelsverträge  nicht  zurückzuhalten,  da  nur  ein
zeitiges  Erkennen  den  bevorstehenden  Schaden  einigermaßen  aufhalten  kann.  Der
Staat  hat  Mittel  in  der  Hand,  um  diesen  Folgen  entgegenzutreten.  Ebenso  wie
im  ersten  Theil  unseres  Berichtes  aus  anderen  Gründen  darauf  hingewiesen,  hat
unseres  Erachtens  gerade  in  Folge  der  durch  die  Handelsverträge  geschaffenen
Lage  der  Staat  die  Pflicht,  für  leichten  und  billigen  Verkehr  zu  sorgen.  Geschieht
            
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