Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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seit  einem  Jahrzehnt  herrschenden,  einschneidend  hohen  Absperrungszölle  ans  diesseitige ­
  Artikel  —  adjustirtc  Nähgarne,  Besatz-Artikel,  Posamentirmaaren  rc.  —
unverändert  bestehen  geblieben  sind.  Tao  Gleiche  ist  in  Italien  der  Fall.  Noch
in  letzter  Stunde  hatten  wir  die  Zollerhebungen  der  Schweiz,  die  namentlich  die
Stapelartikel  um  das  3-  und  4  fache  vertbeucrn,  abzuwenden  versucht.  Wenn  wir
nun  auch  leer  ausgegangen  sind.  so  gewähren  uns  die  Vertragsabschlüsse  mit  den
genannten  Staaten  immerhin  die  Genugthuung,  daß  wir  die  deutsche  Zollpolitik
an  einem  Wendepunkt  angelangt  sehen,  der  den  Weg  für  weitere  friedliche  Verständigungen ­
  und  wirtbschaftlichc  Annäherungen  eröffnet,  und  der  uns  hosten  läßt,
daß  die  Principien  des  Freihandels,  die  wir  von  jeher  verfochten  haben,  zum
Durchbruch  gelaugen,  denn  es  läßt  sich  nicht  leugnen  und  wir  begrüßen  es  mit
Freuden,  daß  durch  die  deutscherseits  eingeräumte,  wenn  auch  für  die  Industrie
unseres  Thales  unerhebliche  Zollcrmäßigung  auf  eindrähtiges  englisches  Baumwollgarn ­
  von  Nr.  60  aufwärts  sowie  aus  ausländisches  Getreide  cstenbar  der  Anfang
gemacht  ist,  mit  der  bisherigen  der  Textil-Industrie  verhängnißvoll  gewesenen
Schutzzollpolitik  für  die  Folge  zu  brechen.  Wir  haben  den  Wunsch,  daß  es  bald
gelingen  möge,  die  Vertragsverhandlungen  mit  den  noch  ausstehenden  Staaten,
von  denen  besonders  Spanien,  Portugal  und  Rumänien  für  unsere  Industrie  sehr
in  Betracht  kommen,  zum  endlichen  Abschluß  zu  bringen  und  erwarten  von  der
Regelung  dieser  Verbälnisse  eine  größere  Berücksichtigung  unserer  bekannt  gegebenen
Forderungen,  insbesondere  für  unsere  bis  jetzt  leer  ausgegangene  Bänder-,  Litzenund
  Besatz-Industrie.
„Der  Export  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  hat  unter  dem
schädigenden  Einfluß  der  vielgenannten  Mac  Kinley-Bill  und  ungeachtet  des
glänzenden  Ergebnisses  der  dortigen  vieljährigen  Ernten,  von  welchen  man  einen
Ausgleich  erwartet  batte,  einen  weiteren  Rückgang  erlitten.
,.Jn  den  geschäftlichen  Beziehungen  mit  den  Südameritanischen  Staaten  haben
die  bekannten  politischen  und  kriegerischen  Ereignisse  sowie  die  dort  herrschenden
Epidemien  und  nicht  minder  die  erfolgreichen  Bemühungen  der  Vereinigten  Staaten
in  Brasilien  und  Westindien  zur  Erlangung  günstiger  Gegenseitigkeitsverträge
eine  vollständige  Stockung  hervorgerufen.
..Die  Handelskammer  bat  die  Herabsetzung  der  Getreidezölle  im  Interesse  der
arbeitenden  Bevölkerung  aufrichtig  willkommen  geheißen.  Auch  hat  die  Kammer
sich  dem  Antrage  der  vereinigten  Schwesterkamniern  Bremen,  Hamburg,  Lübeck
angeschlossen,  der  dabin  gerichtet  war:  „daß  das  am  Tage  der  Genehmigung  der
Handelsverträge  in  deutschen  Zollausschlüssen,  Freihäfen,  Freibezirken  oder  zollfreien
Lägern  befindliche,  oder  nachweislich  vor  diesem  Tage  von  deutschen  Händlern  im
Auslande  gekaufte  Getreide  nach  dem  l.  Februar  1802  auch  ohne  Nachweis  des
Ursprungs  aus  einem  Vertragsstaate  zu  den  ermäßigten  Sätzen  der  Vertragstarife
in  den  freien  Verkehr  des  deutschen  Zollgebiets  eingeführt  werden  könne  "  Es  hat
uns  mit  Genugthuung  erfüllt,  daß  diesem  Antrage  wenigstens  zum  Theil  stattgegeben ­
  worden  ist,  denn  aucb  für  die  hiesige  Gegend  war  viel  Getreide,  besonders
russischer  Roggen,  ausgekauft  worden,  welches  nunmehr  zu  dem  ermäßigten  Zollsatz
eingeführt  und  womit  eine  weitere  Vertheuerung  des  Getreides  für  uns  glücklich
vermieden  worden  ist.  Hoffentlich  folgen  dieser  Ermäßigung  noch
weitere  im  Interesse  der  Volksernährnng  dringend  nothwendige
Zollherabsetzn  ngen."
            
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