Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

"Die  Ausfuhr  nach  diesen  Staaten  repräsentirte  1888  nach  ihrem  Gesammtwerth
  die  gleiche  Höhe,  wie  die  nach  Italien  —  (18X8  betrug  unsere  Ausfuhr
dorthin  84,7  Mill.  Md)  —  dem  bei  den  vorjährigen  Handclsvcrtragsverhandlungen
so  vielumworbenen  Lande,  ßd  hat  daher  seine  volle  Begründung,  wenn  in  der
„Allgcm.  Zeitung"  (vom  16.  August  1891)  von  sachkundiger  Seite  ausgeführt
wird:  „In  dein  Kampf  mit  der  ungeheuren  wirthfchaftlichen  Macht  der  Vereinigten
Staaten  gilt  es.  alle  Energie  auf  Behauptung  des  südamerikanischen  Handelsgebictes
  z»  richten.  Dieses  Feld  ist  keineswegs  verloren;  vielmehr  dürfte  der  barte
Egoismus,  mit  welchem  Nordamerika  vorgebt,  je  länger  je  mehr  die  Ueberzeugung
wachgerufen,  daß  cS  eine  Lebensfrage  für  die  südamerikanische  Republiken  ist.  sich
den  wirthfchaftlichen  Zusammenhang  mit  Europa,  speciell  mit  Deutschland,  zu
wahren.  Verlieren  sie  diese  Stütze,  so  verfallen  sie  rettungslos  der  Ausbeutung
durch  das  Aankeethum.  Unser  Großhandel  aber  sollte  sich  gesagt  sein  lassen,  daß
jeder  der  umstrittenen  Posten  wichtig  ist  dnrch  seinen  Zusammenhang  mit'  dem
ganzen  handelspolitischen  Kaufgebiete,  und  daß  es  unendlich  schwer  ist,  zurückzugewinnen, ­
  was  einmal  preisgegeben  ist.
„Der  Abschluß  von  Handelsverträgen  mit  diesen  amerikanischen  Staaten  sollte
daher  nun  in  erster  Linie  angestrebt  und  zugleich  erreicht  werden,  daß  eine  Norm
den  deutschen  Handel  auch  vor  den  vielen  Zollchikancn  bei  der  Verzollung  schützt.
Diese  Zoll,  und  Consular  Plackereien  nämlich,  welche  noch  zu  den  theilweise  unverständlichen ­
  Zollsätzen  der  complizirtesten  Art  treten,  sind  sehr  hinderlich  für
den  Verkehr.  Auf  Gegenseitigkeit  gegründete  Handelsverträge  sind  jedoch  nur
eines  der  verschiedenen  Elemente,  welche  vorhanden  sein  müssen,  um  die  Ausdehnung
unseres  Exportgeschäftes  zu  fordern.  Ein  anderes  nicht  minder  wichtiges  Element,
auf  welches  der  eben  erschienene  Entwurf  des  Auswanderungsgcfetzes  die  allgemeine
Aufmerksamkeit  lenkt,  ist  unsere  Auswanderung.  Wir  sollten  diese  sociale  Massencrscheinung
  vorerst  doch  zum  wenigsten  für  die  Erleichterung  der  Annäherung  an
die  genannten  amerikanischen  Staaten  verwerthen.  Die  dort  i»  allen  wohlhabenden
Kreisen  der  Bevölkerung  ausgegebene  Parole  lautet  —  im  directe»  Gegensatz  zu
der  Union  —  auf  Heranziehung  europäischer  Einwanderung.  Die  beiderseitigen
Interessen,  und  zwar  sowohl  der  Staaten  als  der  einzelnen  Auswanderer,  kommen
hier  augenscheinlich  in  einer  Weise  zusammen,  daß  dem,  was  man  feit  einem
Jahrzehnt  vorbringt,  schlechterdings  nichts  Neues  anzufügen  ist."
Handels-  und  ltzcwcrbekanimcr  zu  Calw.*)
„Die  Handelsverträge  zwischen  dem  Deutschen  Reich,  Oesterreich-Ungarn,
Italien.  Belgien  und  der  Schweiz  geben  vielen  Industriezweigen  Anlaß  zu  Klagen.'
Die  Baumwollspinnerei  erfährt  durch  die  im  schweizerischen  Handelsvertrag  enthaltene ­
  Herabsetzung  der  Zölle  ans  feinere  Gespinnste  eine  starke  Schädigung,  um
so  mehr  als  diese  Zollermäßigung  nicht  nur  der  Schweiz,  sondern  allen  meistbegünstigten
  Staaten,  also  auch  England,  das  so  starke  Eoneurrenz  bereitet,
zu  gut  kommt.  Die  im  Deutschen  Reich  vorhandenen  Feinspinnereien  sind  infolge
*)  Die  Auszüge  aus  den  Jahresberichten  dieser  und  der  folgenden  wiirttembergischen
  Handelskammern  sind  entnommen  dem  Sammelwerke:  „Jahresberichte
der  Handels-  und  Gewerbckanimcrn  in  Württemberg  für  das  Iabre  1891  "
Systematisch  zusammengestellt  und  veröffentlicht  von  der  Königlichen  Eentralstelle
für  Gewerbe  und  Handel.  Stuttgart  1892.
Alnnerkung  des  Herausgebers
            
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