Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Gewerbestande für zulässig beziehungsweise wünschenswerth erachten, solche Männer 
bei ihren künftigen Handelsvertragsunterhandlungen mit berathender Stimme bei 
ziehen sollte, wie dies von Seiten Oesterreich-Ungarns und der Schweiz bei ihren 
Vertragsunterhandlnngen mit dem Deutschen Reiche geschehen ist." 
Handels- und Gewerbekammer zu Heilbronn. 
„Das Berichtsjahr war ein bewegtes und ereignisreiches für alle von Handels 
verträgen und Zolltarifen berührten Organe der deutschen Bundesstaaten und alle 
dabei interessirten Vertretungen von Industrie und Handel. Neben den Wünschen 
und Bedürfnissen hervorragender, unser gesummtes Verkehrsleben beeinflussender 
Industrien traten auch die der vielen einzelnen kleineren Fabrikationszweige zu 
Tage und suchten sich bei den Verhandlungen für den Abschluß einer Reihe von 
hochwichtigen neuen Handelsverträgen Geltung zu verschaffen. Bei der aus Com- 
promissen beruhenden Natur solcher Verträge konnten diese Wünsche nicht alle die 
erhoffte Berücksichtigung finden. Die wichtigsten dieser Verträge, die zwischen dem 
Teutschen Reiche einerseits und Oesterreich-Ungarn. Italien, Belgien und der 
Schweiz anderseits, sind bereits zum Abschluß gekommen und wenn sie auch in 
manchen Theilen Enttäuschungen gebracht haben, im Großen und Ganzen wurden 
sie doch mit Befriedigung ausgenommen. Nicht zum mindesten sind es die aus 
eine längere Reihe von Jahren fest gebundenen Tarifsätze, von denen eine günstige 
und sichere Entwickelung mancher Industriezweige erwartet wird, und wenn die 
Reichöregierung so manche Härten, die diese Verträge mit sich gebracht haben, 
durch entsprechende Gegenmittel zu mildern in der Lage ist, so wird die Befriedigung 
über diese Verträge nach und nach noch zunehmen. So hat z. B. die auch im 
hiesigen Bezirk bedeutende Oelindustrie eine schwerwiegende Schädigung erlitten 
durch Herabsetzung der deutschen Eingangszölle aus Oele, während die Eingangs- 
zolle ans Oelsamen unverändert fortbestehen, wobei besonders ungünstig der Umstand 
wirkt, daß amerikanisches Baumwollsamcnöl nach wie vor im Tarif unter die Oele 
zu technischen Zwecken eingereiht ist, während dasselbe in den letzten Jahren an 
Qualität immer mehr vervollkommnet wurde und der Hauptsache nach, wenigstens 
vermischt mit Speiseölen, als solches zur Verwendung kommt und dadurch unserem 
in Deutschland hergestellten Speiseöl eine sehr empfindliche Eoncurrenz bereitet. 
In diesem Falle sollte die Reichsregierung cinigermaaßen ausgleichend dadurch 
eintreten, daß sie die Eingangszölle auf Oelsamcn fallen läßt, was trotz der Ver- 
träge möglich sein wird. Vielleicht hindern sie die Verträge auch nicht, den 
weiteren Wunsch unserer Oelindustrie zu erfüllen, der dahin geht, Baumwollsamenöl 
in die Klasse der Speiseöle einzureihen und auch in andern ähnlichen Fällen die 
Geschädigten mit der Wirkung dieser Verträge mehr und mebr auszusöhnen." 
Handels- und Gewerbekammer zu Ravensburg. 
, „Die Erneuerung der Handelsverträge mit der Schweiz, Italien, Rumänien, 
Belgien und Spanien hat die Kammer im letzten Jahr mehrfach beschäftigt. 
Um die Wünsche der Industrie und des Handelsstands kennen zu lernen, wurden 
die Betheiligten zunächst zur Aeußerung aufgefordert. Eine Reihe derselben bat 
sich auck für Wiedererneuerung der Verträge ausgesprochen und ihren Wünschen 
Ausdruck gegeben. Die Kammer hat dieselben zur höheren Kenntniß gebracht 
und gebeten, solchen Unterstützung angedeihen zu lassen. Nachdem ein Theil der 
Handelsverträge abgeschlossen ist, glaubt die Kammer eine weitere Darlegung
	        
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