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Gewerbestande für zulässig beziehungsweise wünschenswerth erachten, solche Männer
bei ihren künftigen Handelsvertragsunterhandlungen mit berathender Stimme bei
ziehen sollte, wie dies von Seiten Oesterreich-Ungarns und der Schweiz bei ihren
Vertragsunterhandlnngen mit dem Deutschen Reiche geschehen ist."
Handels- und Gewerbekammer zu Heilbronn.
„Das Berichtsjahr war ein bewegtes und ereignisreiches für alle von Handels
verträgen und Zolltarifen berührten Organe der deutschen Bundesstaaten und alle
dabei interessirten Vertretungen von Industrie und Handel. Neben den Wünschen
und Bedürfnissen hervorragender, unser gesummtes Verkehrsleben beeinflussender
Industrien traten auch die der vielen einzelnen kleineren Fabrikationszweige zu
Tage und suchten sich bei den Verhandlungen für den Abschluß einer Reihe von
hochwichtigen neuen Handelsverträgen Geltung zu verschaffen. Bei der aus Com-
promissen beruhenden Natur solcher Verträge konnten diese Wünsche nicht alle die
erhoffte Berücksichtigung finden. Die wichtigsten dieser Verträge, die zwischen dem
Teutschen Reiche einerseits und Oesterreich-Ungarn. Italien, Belgien und der
Schweiz anderseits, sind bereits zum Abschluß gekommen und wenn sie auch in
manchen Theilen Enttäuschungen gebracht haben, im Großen und Ganzen wurden
sie doch mit Befriedigung ausgenommen. Nicht zum mindesten sind es die aus
eine längere Reihe von Jahren fest gebundenen Tarifsätze, von denen eine günstige
und sichere Entwickelung mancher Industriezweige erwartet wird, und wenn die
Reichöregierung so manche Härten, die diese Verträge mit sich gebracht haben,
durch entsprechende Gegenmittel zu mildern in der Lage ist, so wird die Befriedigung
über diese Verträge nach und nach noch zunehmen. So hat z. B. die auch im
hiesigen Bezirk bedeutende Oelindustrie eine schwerwiegende Schädigung erlitten
durch Herabsetzung der deutschen Eingangszölle aus Oele, während die Eingangs-
zolle ans Oelsamen unverändert fortbestehen, wobei besonders ungünstig der Umstand
wirkt, daß amerikanisches Baumwollsamcnöl nach wie vor im Tarif unter die Oele
zu technischen Zwecken eingereiht ist, während dasselbe in den letzten Jahren an
Qualität immer mehr vervollkommnet wurde und der Hauptsache nach, wenigstens
vermischt mit Speiseölen, als solches zur Verwendung kommt und dadurch unserem
in Deutschland hergestellten Speiseöl eine sehr empfindliche Eoncurrenz bereitet.
In diesem Falle sollte die Reichsregierung cinigermaaßen ausgleichend dadurch
eintreten, daß sie die Eingangszölle auf Oelsamcn fallen läßt, was trotz der Ver-
träge möglich sein wird. Vielleicht hindern sie die Verträge auch nicht, den
weiteren Wunsch unserer Oelindustrie zu erfüllen, der dahin geht, Baumwollsamenöl
in die Klasse der Speiseöle einzureihen und auch in andern ähnlichen Fällen die
Geschädigten mit der Wirkung dieser Verträge mehr und mebr auszusöhnen."
Handels- und Gewerbekammer zu Ravensburg.
, „Die Erneuerung der Handelsverträge mit der Schweiz, Italien, Rumänien,
Belgien und Spanien hat die Kammer im letzten Jahr mehrfach beschäftigt.
Um die Wünsche der Industrie und des Handelsstands kennen zu lernen, wurden
die Betheiligten zunächst zur Aeußerung aufgefordert. Eine Reihe derselben bat
sich auck für Wiedererneuerung der Verträge ausgesprochen und ihren Wünschen
Ausdruck gegeben. Die Kammer hat dieselben zur höheren Kenntniß gebracht
und gebeten, solchen Unterstützung angedeihen zu lassen. Nachdem ein Theil der
Handelsverträge abgeschlossen ist, glaubt die Kammer eine weitere Darlegung