Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Gewerbestande  für  zulässig  beziehungsweise  wünschenswerth  erachten,  solche  Männer
bei  ihren  künftigen  Handelsvertragsunterhandlungen  mit  berathender  Stimme  beiziehen ­
  sollte,  wie  dies  von  Seiten  Oesterreich-Ungarns  und  der  Schweiz  bei  ihren
Vertragsunterhandlnngen  mit  dem  Deutschen  Reiche  geschehen  ist."
Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Heilbronn.
„Das  Berichtsjahr  war  ein  bewegtes  und  ereignisreiches  für  alle  von  Handelsverträgen ­
  und  Zolltarifen  berührten  Organe  der  deutschen  Bundesstaaten  und  alle
dabei  interessirten  Vertretungen  von  Industrie  und  Handel.  Neben  den  Wünschen
und  Bedürfnissen  hervorragender,  unser  gesummtes  Verkehrsleben  beeinflussender
Industrien  traten  auch  die  der  vielen  einzelnen  kleineren  Fabrikationszweige  zu
Tage  und  suchten  sich  bei  den  Verhandlungen  für  den  Abschluß  einer  Reihe  von
hochwichtigen  neuen  Handelsverträgen  Geltung  zu  verschaffen.  Bei  der  aus  Compromissen
  beruhenden  Natur  solcher  Verträge  konnten  diese  Wünsche  nicht  alle  die
erhoffte  Berücksichtigung  finden.  Die  wichtigsten  dieser  Verträge,  die  zwischen  dem
Teutschen  Reiche  einerseits  und  Oesterreich-Ungarn.  Italien,  Belgien  und  der
Schweiz  anderseits,  sind  bereits  zum  Abschluß  gekommen  und  wenn  sie  auch  in
manchen  Theilen  Enttäuschungen  gebracht  haben,  im  Großen  und  Ganzen  wurden
sie  doch  mit  Befriedigung  ausgenommen.  Nicht  zum  mindesten  sind  es  die  aus
eine  längere  Reihe  von  Jahren  fest  gebundenen  Tarifsätze,  von  denen  eine  günstige
und  sichere  Entwickelung  mancher  Industriezweige  erwartet  wird,  und  wenn  die
Reichöregierung  so  manche  Härten,  die  diese  Verträge  mit  sich  gebracht  haben,
durch  entsprechende  Gegenmittel  zu  mildern  in  der  Lage  ist,  so  wird  die  Befriedigung
über  diese  Verträge  nach  und  nach  noch  zunehmen.  So  hat  z.  B.  die  auch  im
hiesigen  Bezirk  bedeutende  Oelindustrie  eine  schwerwiegende  Schädigung  erlitten
durch  Herabsetzung  der  deutschen  Eingangszölle  aus  Oele,  während  die  Eingangszolle
  ans  Oelsamen  unverändert  fortbestehen,  wobei  besonders  ungünstig  der  Umstand
wirkt,  daß  amerikanisches  Baumwollsamcnöl  nach  wie  vor  im  Tarif  unter  die  Oele
zu  technischen  Zwecken  eingereiht  ist,  während  dasselbe  in  den  letzten  Jahren  an
Qualität  immer  mehr  vervollkommnet  wurde  und  der  Hauptsache  nach,  wenigstens
vermischt  mit  Speiseölen,  als  solches  zur  Verwendung  kommt  und  dadurch  unserem
in  Deutschland  hergestellten  Speiseöl  eine  sehr  empfindliche  Eoncurrenz  bereitet.
In  diesem  Falle  sollte  die  Reichsregierung  cinigermaaßen  ausgleichend  dadurch
eintreten,  daß  sie  die  Eingangszölle  auf  Oelsamcn  fallen  läßt,  was  trotz  der  Verträge
  möglich  sein  wird.  Vielleicht  hindern  sie  die  Verträge  auch  nicht,  den
weiteren  Wunsch  unserer  Oelindustrie  zu  erfüllen,  der  dahin  geht,  Baumwollsamenöl
in  die  Klasse  der  Speiseöle  einzureihen  und  auch  in  andern  ähnlichen  Fällen  die
Geschädigten  mit  der  Wirkung  dieser  Verträge  mehr  und  mebr  auszusöhnen."
Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Ravensburg.
,  „Die  Erneuerung  der  Handelsverträge  mit  der  Schweiz,  Italien,  Rumänien,
Belgien  und  Spanien  hat  die  Kammer  im  letzten  Jahr  mehrfach  beschäftigt.
Um  die  Wünsche  der  Industrie  und  des  Handelsstands  kennen  zu  lernen,  wurden
die  Betheiligten  zunächst  zur  Aeußerung  aufgefordert.  Eine  Reihe  derselben  bat
sich  auck  für  Wiedererneuerung  der  Verträge  ausgesprochen  und  ihren  Wünschen
Ausdruck  gegeben.  Die  Kammer  hat  dieselben  zur  höheren  Kenntniß  gebracht
und  gebeten,  solchen  Unterstützung  angedeihen  zu  lassen.  Nachdem  ein  Theil  der
Handelsverträge  abgeschlossen  ist,  glaubt  die  Kammer  eine  weitere  Darlegung
            
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