Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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es Baden nicht gestattet gewesen zu sein, wie andere Staaten. z. B. Bayern 
Preutzen. Königreich Sachsen, nicht blos; Vertreter der Finanzministerien bezw. der 
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Minlstenen bezw. die einschlägigen Gewerbereferenten zu den Verhandlungen 
"Wenden. Selbstredend pflegen die letzteren ungleich besser über die bei Handels 
verträgen in Betracht koininenden Interessen unterrichtet zu sein, alo die Oraanc 
s" 3rll. >md ©enerfirertinbrlirrten, à einer Veröffentlichn»,, nnferer rer. 
idrrebenen ¿en Wnffen m dreier «ngeiegenheit sehen wir ane .àlieqenden 
Gründen natürlich ab 
.Leider haben die am Schlüsse deo Jahres dem Reichotage noch vorgelegten 
iiiu von timt berathenen Zolle und Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn, Italien 
~ c . 1?,tcn ""d der Schweiz vielfach den Interessen der viel verzweigten Industrie 
»ulereo Kammerbezirko nicht entsprochen. Wir haben deshalb noch dritten 
uns an den Reichstag mit der Bitte gewendet, alobald an eine Revision 
des amtlichen Zolltarifs und des amtlichen Waarenverzcichnisses zu denken und die 
Nothwendigkeit an mehreren charakteristischen Beschwerden dargetban, weitere 
Wunsche auf Grund der sofort eingeleiteten Erhebungen in unserem Handelskammer- 
bcztrk vorbehaltend." 
Eingabe an den Reichstag vom 17. December 1891.) „Durch die seitens 
der hohen verbündeten deutschen Regierungen vorbereiteten Handels- und Zvll- 
vì-rtrage zwischen dem Deutschen Reich einerseits und Oesterreich-Ungarn. Italien. 
Unb fcer Şchwciz andererseits wird bezweckt, für eine Bevölkerung von 
. Millionen Menschen auf 12 Jahre lang eine gewisse Stabilität der beute 
bestehenden wirthschaftlichen Verhältnisse zu sichern. Es ist begreiflich, daß bei 
cuici" ti. unisasscnden und auf so zahlreiche Interessen sich erstreckenden Gesetz 
^ ai '"ánche einzelnen Industriezweige mehr oder weniger erheblich 
geschädigt werden und das; daher das Bestreben sich geltend .nackt, Wege zu 
luchen, wie de», abgeholfen werden kann. Wir sind natürlich in diesem Augen 
blicke keineswegs in der Lage, über die Wirkungen der vier Zoll- und Handels 
verträge auf une so weit verzweigte Industrie, wie gerade in unserem Handels- 
animer ezir, auch nur annähernd geschweige erschöpfend unterrichtet zu sein. 
Immerhin möchten wir. weitere eingehendere Mittheilungen uns auf später vor 
haltend, einige sehr bedeutungsvolle Beschwerden aus unserem Hantclstanimer- 
vezirke schon beute anzuführen nicht unterlassen. Für die Tapetenindustrie sind 
ru' Belgien gegenüber in Pos. 27 f 3 für Papiertapeten nicht vergoldet, ver- 
Nlbert, broncirt. gepresst oder sammtartig die Zölle von Mt 24.- auf Mt. 13.— 
per lili) ktŗ bet untergesetzt, obwohl, wie wir voil einer der größten und älteste» 
deutschen Tapetenfabriken, die in unserem HandelSkanimerbezirk liegt, hören, Belgien 
keine hervorragenden Tapetenfabriken, sondern nur solche dritten Rangs, und nur 
nne einzige zweiten Rangs besitzt. — Das ist begreiflich, weil eine exportfähige 
Tapetenindustie nach der Meinung unseres Gewährmannes nur in großen Ländern 
mit starker Eonsunifähigkcit sick entwickeln und bestehen kann, wie in Frankreich 
England und Deutschland. In de, Tbat bewegt sich die Ausfuhr von Tapeten 
von Belgien nach Deutschland, inhaltlich der Statistik des Deutschen Reichs in den 
fahren 1882 bis 1890 stets unter 100 Doppeltentner», ja im Iabre 1890 betrug 
iie sogar nur 40 Doppelcentner. Dagegen vermochte Frankreich trotz der hoben 
Zölle seine Tapeteneinfuhr nach Deutschland von 1880 bis heute von 649 aus 
241!' Doppelcentner zu steigern, einfach deshalb, weil bei dieser Industrie noch
	        
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