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es Baden nicht gestattet gewesen zu sein, wie andere Staaten. z. B. Bayern
Preutzen. Königreich Sachsen, nicht blos; Vertreter der Finanzministerien bezw. der
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Minlstenen bezw. die einschlägigen Gewerbereferenten zu den Verhandlungen
"Wenden. Selbstredend pflegen die letzteren ungleich besser über die bei Handels
verträgen in Betracht koininenden Interessen unterrichtet zu sein, alo die Oraanc
s" 3rll. >md ©enerfirertinbrlirrten, à einer Veröffentlichn»,, nnferer rer.
idrrebenen ¿en Wnffen m dreier «ngeiegenheit sehen wir ane .àlieqenden
Gründen natürlich ab
.Leider haben die am Schlüsse deo Jahres dem Reichotage noch vorgelegten
iiiu von timt berathenen Zolle und Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn, Italien
~ c . 1?,tcn ""d der Schweiz vielfach den Interessen der viel verzweigten Industrie
»ulereo Kammerbezirko nicht entsprochen. Wir haben deshalb noch dritten
uns an den Reichstag mit der Bitte gewendet, alobald an eine Revision
des amtlichen Zolltarifs und des amtlichen Waarenverzcichnisses zu denken und die
Nothwendigkeit an mehreren charakteristischen Beschwerden dargetban, weitere
Wunsche auf Grund der sofort eingeleiteten Erhebungen in unserem Handelskammer-
bcztrk vorbehaltend."
Eingabe an den Reichstag vom 17. December 1891.) „Durch die seitens
der hohen verbündeten deutschen Regierungen vorbereiteten Handels- und Zvll-
vì-rtrage zwischen dem Deutschen Reich einerseits und Oesterreich-Ungarn. Italien.
Unb fcer Şchwciz andererseits wird bezweckt, für eine Bevölkerung von
. Millionen Menschen auf 12 Jahre lang eine gewisse Stabilität der beute
bestehenden wirthschaftlichen Verhältnisse zu sichern. Es ist begreiflich, daß bei
cuici" ti. unisasscnden und auf so zahlreiche Interessen sich erstreckenden Gesetz
^ ai '"ánche einzelnen Industriezweige mehr oder weniger erheblich
geschädigt werden und das; daher das Bestreben sich geltend .nackt, Wege zu
luchen, wie de», abgeholfen werden kann. Wir sind natürlich in diesem Augen
blicke keineswegs in der Lage, über die Wirkungen der vier Zoll- und Handels
verträge auf une so weit verzweigte Industrie, wie gerade in unserem Handels-
animer ezir, auch nur annähernd geschweige erschöpfend unterrichtet zu sein.
Immerhin möchten wir. weitere eingehendere Mittheilungen uns auf später vor
haltend, einige sehr bedeutungsvolle Beschwerden aus unserem Hantclstanimer-
vezirke schon beute anzuführen nicht unterlassen. Für die Tapetenindustrie sind
ru' Belgien gegenüber in Pos. 27 f 3 für Papiertapeten nicht vergoldet, ver-
Nlbert, broncirt. gepresst oder sammtartig die Zölle von Mt 24.- auf Mt. 13.—
per lili) ktŗ bet untergesetzt, obwohl, wie wir voil einer der größten und älteste»
deutschen Tapetenfabriken, die in unserem HandelSkanimerbezirk liegt, hören, Belgien
keine hervorragenden Tapetenfabriken, sondern nur solche dritten Rangs, und nur
nne einzige zweiten Rangs besitzt. — Das ist begreiflich, weil eine exportfähige
Tapetenindustie nach der Meinung unseres Gewährmannes nur in großen Ländern
mit starker Eonsunifähigkcit sick entwickeln und bestehen kann, wie in Frankreich
England und Deutschland. In de, Tbat bewegt sich die Ausfuhr von Tapeten
von Belgien nach Deutschland, inhaltlich der Statistik des Deutschen Reichs in den
fahren 1882 bis 1890 stets unter 100 Doppeltentner», ja im Iabre 1890 betrug
iie sogar nur 40 Doppelcentner. Dagegen vermochte Frankreich trotz der hoben
Zölle seine Tapeteneinfuhr nach Deutschland von 1880 bis heute von 649 aus
241!' Doppelcentner zu steigern, einfach deshalb, weil bei dieser Industrie noch