Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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schaft  des  Jahres  1891,  welche  mit  manchen  Enttäuschungen,  die  uns  dasselbe  aus
anderen  Gebieten  brachte,  auszusöhnen  vermag  "
Handelskammer  zu  Offenbach  a.  M.
„Den  schwebenden  Zollfragcn  haben  wir  fortgesetzt  die  größte  Aufmerksamkeit
gewidmet.  Schon  in  unserem  Jahresbericht  für  1890  haben  wir  uns  grundsätzlich
dabin  ausgesprochen,  daß  im  Interesse  unseres  Ausfuhrhandels  eine  freiheitlichere
Ausgestaltung  des  internationalen  wirthschaftlichen  Verkehrs  durch  Abschluß  von
Handelsverträgen  mit  Konventionaltarifen  durch  Deutschlands  Stellung  in  Europa
und  auf  dein  Weltmärkte  für  unerläßlich  geboten  erachtet  werden  müsse.  Wir
begrüßen  deshalb  den  erfolgten  Abschluß  der  neuen  Handelsverträge,  welche  sich  in
dieser  Richtung  bewegen,  mit  großer  Genugthuung.  Allen  Wünschen  auf  Ver.
schärfung  unserer  Zollpolitik,  wie  berechtigt  sie  auch  vom  Standpunkte  des  Einzelinteresses
  erscheinen  möchten,  können  wir  der  oben  gekennzeichneten  Anschauung
entsprechend  in  Wahrnehmung  des  höher  stehenden  GesammtinteresseS,  wenn  sie
sich  mit  diesem  nicht  in  Einklang  bringen  lassen,  Sympathien  nicht  entgegenbringen.
Zu  weiteren  Eingaben  höheren  Orts  haben  wir  gegenüber  den  im  Berichtsjahre
deutscherseits  gepflogenen  Handelsvertragsverhandlungen,  nachdem  wir  schon  früher
zum  deutsch-österreichischen  Handelsvertrag  mit  Erfordern  des  Großh.  Ministeriums
des  Innern  und  der  Justiz  unsere  Meinung  ausführlich  geäußert,  aus  eigenem
Antriebe  bezw.  durch  Mittheilungen  hiesiger  Firmen  angeregt  im  Interesse  hiesiger
Industrien  und  ihrer  Beziehungen  zu  den  in  Betracht  kommenden  Ländern  Veranlassung ­
  genommen;  anch  haben  wir  uns  den  von  Wiesbaden  ausgegangenen
Bemühungen  gegen  die  geplante  Erhöhung  des  Zolles  auf  Staniolkapfeln  und
Zinnfolien  in  Schweden  angeschlossen."
Handelskammer  für  den  Amtsbezirk  Pforzheim.
.,Die  Berichtsperiode  war  für  die  handelspolitische  Thätigkeit  dcü  deutschen
Reiches  insofern  von  einer  besonderen  Bedeutung,  als  mit  Rücksicht  auf  die  am
1.  Februar  1892  ablaufenden  Handelsverträge  eine  neue  Grundlage  für  die  Gestaltung ­
  der  Zollverhältnisse  im  eigenen  Lande  und  vertragsweise  mit  den  andern
Ländern  geschaffen  werden  mußte.  Alle  Industriezweige  verfolgten  daher  mit
gespanntem  Interesse  die  Entwickelung  dieser  Angelegenheit,  zumal  sie  im  ersten
Stadium  dieser  Frage  fast  durchgehende  unter  der  Ungewißheit  der  zukünftigen
Verhältnisse  zu  leiden  hatten.  Reit  Freuden  wurde  es  daher  begrüßt,  als  später
die  zollpolitische  Vereinigung  der  mitteleuropäischen  Staaten  Deutschland,  Oesterreich-Ungarn, ­
  Schweiz  und  Italien,  denen  sich  dann  noch  Belgien  anschloß,  zu
Stande  kam,  da  man  von  dieser  Allianz  eine  Belebung  der  gegenseitigen  Beziehungen, ­
  sowie  eine  weitere  Heranziehung  von  Vertrags-Staaten  erwartete.  So
sehr  man  diese  Verbindung  als  ein  Verdienst  unserer  Reichsbehörden  anerkennen
muß,  so  kaun  man  hinwiederum  ihnen  doch  nicht  den  Vorwurf  ersparen,  daß  sie
ihrer  Aufgabe  trotz  des  zwanzigjährigen  Bestehens  unseres  Reiches  noch  nicht  vollkommen
  gewachsen  waren,  indem  sie  derselbe»  nicht  genug  auf  den  Grund  gingen-Sie
  hatten  sich  hauptsächlich  nicht  genügend  mit  den  thatsächlichen  Verhältnissen
in  den  einzelnen  Industrien  bekannt  gemacht,  wie  das  die  späteren  Vorstellungen ­
  verschiedener  Industriezweige,  so  z.  B.  der  süddeutschen  Textilbranche. ­
  der  Uhrmacherindustrie  auf  dem  Schwarzwalde  u.  s.  w.  gezeigt  habe»  und
wie  wir  cs  auch  bezüglich  der  Bijouterie-Industrie  in  der  nachstehenden  Darstellung
            
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