Full text: Das Unternehmen und der Unternehmergewinn vom historischen, theoretischen und praktischen Standpunkte

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Die ausgedehnteste Theorie über den Unternehmergewinn gibt 
Mangoldt'). Das Unternehmen selbst definiert er: «Eine Unter 
nehmung ist ein Verkehrsgeschäft, bei welchem die Unsicherheit 
des Erfolges auf den Produzenten fällt; ein Unternehmer der Inhaber 
eines solchen Geschäftes.« Es ist dies die reinste Umschreibung der 
Koscher sehen Theorie, nichts mehr und nichts weniger. Den Unter 
nehmergewinn setzt er aus folgenden Atomen zusammen: 
I- «Entschädigung für die Last der Gefahr (Gefahrsprämie)«, 
iese Gefahr bestehe a) in den Unregelmäßigkeiten des Erfolges, 
in wirklichen Gefahren (Geldverluste, Missglücken der Produktion). 
II. «Entschädigung für die dargebrachte Kapitalnutzung und 
Arbeitsleistung (Unternehmerzins und Lohn)«. «Lohn des Unter 
nehmers ist die Entschädigung für die Anwendung solcher Fähig 
keiten, die verdungen werden können, Unternehmerlohn die Ent 
schädigung für die Anwendung solcher Fähigkeiten, die nicht ver 
dungen werden können, bezüglich für den Teil derselben, bei denen 
dies nicht der Fall ist«. „Was der Unternehmer für die eigene 
bezieht oder mehr bezieht, bildet einen 
M Unternehmergewinnes, seinen Unternehmerzins im 
genteil zum Zinse des Unternehmers, welcher nur die durch Ver 
mietung zu erlangende Entschädigung repräsentiert.« 
III. Vorteile, die aus der relativen Seltenheit der unter- 
ue mungsfahigen Subjekte fließen (Unternehmerrente). Diese Fähig 
ei eilt er ein, in A) «Fähigkeiten zu irgend welchen bestimmten 
.eistungen«, die Vorteile derselben ergeben die «Unternehmerlohn- 
(IfirliM.l Ö «Fähigkeiten, über die zu einer Unternehmung erfor- 
nehmpr^ ^^PKalien zu disponieren«, deren Vorteile: 1. «Die Unter- 
neizinsrente«, wenn sie sich durch die «Seltenheit der Art«- 
heitlsümf durch die „Selten- 
Arteo Vereinigung, dieser beiden 
SinueV. w ^ ''"'«be »die Unternehmerrente im engeren 
einbuße«^' i>\ ^ Mangoldt entgegen »die ünternehmerlohn- 
“ber^Ceinh^ 
•) Die Lehre vom Dntemehmergewien (Leipzig 1866). 
. ) Preußische Jahrbücher. Bd. XIX. S. 269. 
« hr 06 der. Das Unternehmen n. der Unternehmergewinn. 2
	        
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