Full text : Das Unternehmen und der Unternehmergewinn vom historischen, theoretischen und praktischen Standpunkte

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Die  ausgedehnteste  Theorie  über  den  Unternehmergewinn  gibt
Mangoldt').  Das  Unternehmen  selbst  definiert  er:  «Eine  Unternehmung ­
  ist  ein  Verkehrsgeschäft,  bei  welchem  die  Unsicherheit
des  Erfolges  auf  den  Produzenten  fällt;  ein  Unternehmer  der  Inhaber
eines  solchen  Geschäftes.«  Es  ist  dies  die  reinste  Umschreibung  der
Koscher  sehen  Theorie,  nichts  mehr  und  nichts  weniger.  Den  Unternehmergewinn ­
  setzt  er  aus  folgenden  Atomen  zusammen:
I-  «Entschädigung  für  die  Last  der  Gefahr  (Gefahrsprämie)«,
iese  Gefahr  bestehe  a)  in  den  Unregelmäßigkeiten  des  Erfolges,
in  wirklichen  Gefahren  (Geldverluste,  Missglücken  der  Produktion).
II.  «Entschädigung  für  die  dargebrachte  Kapitalnutzung  und
Arbeitsleistung  (Unternehmerzins  und  Lohn)«.  «Lohn  des  Unternehmers ­
  ist  die  Entschädigung  für  die  Anwendung  solcher  Fähigkeiten, ­
  die  verdungen  werden  können,  Unternehmerlohn  die  Entschädigung ­
  für  die  Anwendung  solcher  Fähigkeiten,  die  nicht  verdungen ­
  werden  können,  bezüglich  für  den  Teil  derselben,  bei  denen
dies  nicht  der  Fall  ist«.  „Was  der  Unternehmer  für  die  eigene
bezieht  oder  mehr  bezieht,  bildet  einen
M  Unternehmergewinnes,  seinen  Unternehmerzins  im
genteil  zum  Zinse  des  Unternehmers,  welcher  nur  die  durch  Vermietung ­
  zu  erlangende  Entschädigung  repräsentiert.«
III.  Vorteile,  die  aus  der  relativen  Seltenheit  der  unterue
  mungsfahigen  Subjekte  fließen  (Unternehmerrente).  Diese  Fähigei ­
  eilt  er  ein,  in  A)  «Fähigkeiten  zu  irgend  welchen  bestimmten
.eistungen«,  die  Vorteile  derselben  ergeben  die  «Unternehmerlohn-(IfirliM.l
  Ö  «Fähigkeiten,  über  die  zu  einer  Unternehmung  erfornehmpr^
  ^^PKalien  zu  disponieren«,  deren  Vorteile:  1.  «Die  Unterneizinsrente«,
  wenn  sie  sich  durch  die  «Seltenheit  der  Art«-heitlsümf
  durch  die  „Selten-Arteo
  Vereinigung,  dieser  beiden
SinueV.  w  ^  ''"'«be  »die  Unternehmerrente  im  engeren
einbuße«^'  i>\  ^  Mangoldt  entgegen  »die  ünternehmerlohn-“ber^Ceinh^

•)  Die  Lehre  vom  Dntemehmergewien  (Leipzig  1866).
.  )  Preußische  Jahrbücher.  Bd.  XIX.  S.  269.
«  hr  06  der.  Das  Unternehmen  n.  der  Unternehmergewinn.  2
            
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