IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 607
anlehen war die übliche Form in England von Elisabeth bis zur
Revolution. Lehrreich ist die Geschichte der französischen Zwangs-
anlehen vom Jahre 1793, welche die französische Republik auf die
Reichen, die Egoisten und Indifferenten, wie sie sie nannten, aus-
warf, teils zu dem Zwecke, damit die entwerteten Assignaten in
die Staatskasse zurückfließen mögen. Das Anlehen, das auf eine
Milliarde lautete, wurde folgendermaßen verteilt. Ein Junggeselle,
der ein Einkommen von 20000 Livres besaß, zahlte:
vom 1. Tausend —
” 2, ” oo 100
n 3 20 200
” 4 ” 30 300
” 5. ” 4/0 400
” 6. ” 5/10 500
” 7. ” So 600
” 8, ” 70 700
„= 0. 8/1 800
nn; 410; » %0 900
insgesamt 4 500
vom übrigen Einkommen !%,9 10.000
im ganzen 14 500
Von dem Einkommen von 20000 Livres blieben also bloß 5500 Livres.
Auch das Direktorium mußte zu Zwangsanleihen greifen, diese
waren aber schon bescheidener; die erste Klasse zahlte 50 Livres; in
der höchsten Klasse, bei einem Einkommen von über 200000 Livres,
stieg die Steuer bis 6000 Livres. Dieses Anlehen war zinslos und
war im Notfalle mit Getreide und Papiergeld (im Verhältnisse von
!/,00 des Wertes) einzuzahlen. Trotz der größten Gewalt brachte
das Anlehen, das auf 600 Millionen berechnet war, bloß 300 Mil-
lionen, zwei Drittel hiervon in entwertetem Papiergeld.
3. Öffentliche und Bankanlehen. Mit Rücksicht auf
die Emission wendet sich der Staat entweder unmittelbar an die
Darlehnsgeber bzw. die Anlagesuchenden, oder er nimmt die Ver-
mittlung der Börse, der Banken und Bankiers in Anspruch. Die
Anlehen sind dementsprechend Bank-, Börse-, indirekte,
oder öffentliche, direkte Anlehen. Die Hauptarten der
unmittelbaren Emission sind die öffentliche Subskription oder der
regelmäßige Verkauf bei den Staatskassen, endlich der börsenmäßige
Verkauf durch hiermit beauftragte Makler. Bei dem mittelbaren
Vorgehen steht der Staat entweder beständig mit einem Bankhause
oder einer Gruppe von Banken in Verbindung, oder die Vergebung
geschieht auf Grund von Offerten, wo das Anlehen demjenigen zu-
geteilt wird, der die günstigsten Bedingungen stellt. Der Vorteil
der mittelbaren Anlehen ist der, daß die Banken in der Regel
natürlich die Verhältnisse des Geldmarktes genauer kennen, daher