Object: Finanzwissenschaft

IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 607 
anlehen war die übliche Form in England von Elisabeth bis zur 
Revolution. Lehrreich ist die Geschichte der französischen Zwangs- 
anlehen vom Jahre 1793, welche die französische Republik auf die 
Reichen, die Egoisten und Indifferenten, wie sie sie nannten, aus- 
warf, teils zu dem Zwecke, damit die entwerteten Assignaten in 
die Staatskasse zurückfließen mögen. Das Anlehen, das auf eine 
Milliarde lautete, wurde folgendermaßen verteilt. Ein Junggeselle, 
der ein Einkommen von 20000 Livres besaß, zahlte: 
vom 1. Tausend — 
” 2, ” oo 100 
n 3 20 200 
” 4 ” 30 300 
” 5. ” 4/0 400 
” 6. ” 5/10 500 
” 7. ” So 600 
” 8, ” 70 700 
„= 0. 8/1 800 
nn; 410; » %0 900 
insgesamt 4 500 
vom übrigen Einkommen !%,9 10.000 
im ganzen 14 500 
Von dem Einkommen von 20000 Livres blieben also bloß 5500 Livres. 
Auch das Direktorium mußte zu Zwangsanleihen greifen, diese 
waren aber schon bescheidener; die erste Klasse zahlte 50 Livres; in 
der höchsten Klasse, bei einem Einkommen von über 200000 Livres, 
stieg die Steuer bis 6000 Livres. Dieses Anlehen war zinslos und 
war im Notfalle mit Getreide und Papiergeld (im Verhältnisse von 
!/,00 des Wertes) einzuzahlen. Trotz der größten Gewalt brachte 
das Anlehen, das auf 600 Millionen berechnet war, bloß 300 Mil- 
lionen, zwei Drittel hiervon in entwertetem Papiergeld. 
3. Öffentliche und Bankanlehen. Mit Rücksicht auf 
die Emission wendet sich der Staat entweder unmittelbar an die 
Darlehnsgeber bzw. die Anlagesuchenden, oder er nimmt die Ver- 
mittlung der Börse, der Banken und Bankiers in Anspruch. Die 
Anlehen sind dementsprechend Bank-, Börse-, indirekte, 
oder öffentliche, direkte Anlehen. Die Hauptarten der 
unmittelbaren Emission sind die öffentliche Subskription oder der 
regelmäßige Verkauf bei den Staatskassen, endlich der börsenmäßige 
Verkauf durch hiermit beauftragte Makler. Bei dem mittelbaren 
Vorgehen steht der Staat entweder beständig mit einem Bankhause 
oder einer Gruppe von Banken in Verbindung, oder die Vergebung 
geschieht auf Grund von Offerten, wo das Anlehen demjenigen zu- 
geteilt wird, der die günstigsten Bedingungen stellt. Der Vorteil 
der mittelbaren Anlehen ist der, daß die Banken in der Regel 
natürlich die Verhältnisse des Geldmarktes genauer kennen, daher
	        
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