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Banking Act und der Vorschriften über die Hinterlegung von
Geldern der Vereinigten Staaten, die bekanntlich keine Staats
bank besitzt, bedingt ist. Die französische Rente ist von der
Kapitalrentensteuer befreit und unpfändbar, unterliegt keinerlei
Abzug und gewährt dem eingetragenen Nutznießer absolute
Besitzgarantie. Die italienische Rente ist ebenfalls gesetzlich
von der Kapitalrentensteuer von 20 °/o befreit. Hinsichtlich der
englischen Rente ist zu beachten, daß in England Einkommen
bis zu 160 £ überhaupt steuerfrei sind und auf Einnahmen
bis zu 700 £ erhebliche Abzüge gegenüber dem derzeitigen
Steuermaximum von 6 °/o gestattet sind, daß überdies die eng
lische Steuergesetzgebung für Vermeidung jeder Doppelbe
steuerung sorgt und ein großer Teil der Provinzial- und Kom
munallasten aus Staatsmitteln getragen wird, also bereits durch
die Staatssteuer gedeckt ist. Deshalb kann man eine Be
lastung der englischen Konsols mit .mehr als 2 1 / s bis 3 % Steuer
durchschnittlich nicht annehmen. Für Deutschland muß man
dagegen für diejenigen Kreise, die Konsols besitzen, einen
insgesamt 10o/ 0 igen Abzug für Staatssteuern, Kommunalzu
schläge, Kirchensteuern und Ergänzungssteuern in Anrechnung
bringen. In Österreich stellt sich 'dieser Abzug auf etwa 8 o/o.
Wenn man diese verschiedenen Abzüge auf die Nominalver
zinsung anrechnet, erhält man für die italienische 3 5 / 4 o/ 0 ige,
vom Jahre 1912 ab 2> x l 2 ojo ige Rente ein Nettoerträgnis von
3,5 o/o, für die französische 3 o/ 0 ige Rente 3 o/ 0 , für die öster
reichische 4 o/o ige Rente 3,68 o/ 0 , für die preußischen 3 o/ 0 igen
Konsols 2,7 o/ 0 , für die englischen 2 1 / 2 o/ 0 igen Konsols 2,425 o/ 0 .
Bezieht man diese Nettorente auf den Tageskurs, so ergibt sich
folgende Realverzinsung: Österreichische Rente 4 o/ 0 , italie
nische Rente 3,5 o/o, preußische 3 o/ 0 ige Konsols 3,3 o/o, fran
zösische Rente 3,2o/ 0 und englische Konsols 3,13 o/o. Es ver
zinsten sich also im Durchschnitt diese 5 Renten mit 3 3 / 8 o/ 0 .
Deutschland bleibt somit hinter dem Durchschnitt zurück! Ge
ringer als die französische Rente verzinste sich nur die englische.
Es zeigt sich also, daß von einem besonders schlechten Stand
der deutschen Staatspapierkurse keineswegs gesprochen wer
den kann. Der deutsche Staat zahlt vielmehr, wenn man die