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Koli- 1111(1 IlilfsstoftV*, sondem mieli alle Werk%eu^e,
Mascliiiieii, Kalniks- und Wirtliseliafts^-ebäude etc. anzuselieii,
während nicht nur die Hauj)terz(‘uj>nisse der
verschiedenen, von deinselhen fndividuum etwa hetriehenen
Produktionszweige, sondern auch alle etwaigen
Nebenprodukte, Ausschuss und Abfälle als Produkte
zu gelten haben. Es wird nun ganz allgemein als
eine Aenderung der Lehensweise anerkannt, wenn
jemand von Pflanzennahrung zur Fleischkost oder von
Branntwein zu Ib’er oder Wein übergeht; nicht minder
haben wir unzweifelhafte Aenderungiui der Betriebsweise
vor uns, wenn ein Zuckerfabrikant statt Bohziicker
Haffinade oder statt Melasse den daraus gewonnenen
Sjiiritus auf den Markt bringt oder statt
Holzfeuerung Kohlenfeuerung einführt. Es hängt dagegen
von der individuellen Beurtheilung ab, ob auch
schon jeder Uebergang von Einer Fleisch-, Wein-,
Zucker- oder Kohlensorte zur anderen als Aenderung
der Betriebs- und Lebensweise emjifunden wird, oder
ob kleine Unterschiede dieser Art unbeachtet bleiben
können. Ebenso wird eine Aenderung der Heizanlagen
im Kesselhause zum Zwecke der Kohleners])arniss
als Aenderung der Betriebsweise angesehen,
während die dem gleichen Zwecke dienenden Vorkehrungen
gegen die Verwitterung oder \A‘rschlej)pung
der Kohle, gegen die Abkühlung der Kessel und
Dampfrohre meist übersehen werden.
Die Anschaffung einer Dam])fmaschine oder einer
Werkzeugmaschine mehr, die Ersetzung einer kleineren
durch eine grössere wird ebenso, wie die Vertauschung