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(1er Absíitz ^enau bestiinnit, wâlireiid (1er Prein iimer-
balb (1er diireli die Punkte c¡ und aii^e^ebeiieii
(kreuzen unbestimmt bleibt und nur dureb Feilseben
festjíostellt werden kann; die Piebtun^en der reebts
miebsttol^enden Kadiusvektorstreeken bezeielmen die
Preise, zu denen ein Mebniuantum zu kaufen und zu
verkaufen ¿¡^esuelit wird, also den Untersebied zwiseben
„Geld und Ware“. In den Figuren 35, 3G und 37
Fi>. M.
Cs
Cm
baben die beiden Kurven eine gemeinsame Padius-
vektorstrceke, so dass der Preis bestimmt erseheint.
Die beiden Kurven haben in den vier Fällen (Fig. 35)
aueb je eine Vertikalstrecke gemeinsam, so dass auch
die Alende bestimmt ist, während in Fi^. 3G zwei
Vertikalstrecken zusammentällen, und daher zwei Ab-
satzmen^en möglich sind. In Fi^. 37 baben die Kurven
keine gemeinsame Vertikalstrccke, so dass eine Fini-