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schäften niclit nur der Faniilienan^eliöri^en des betraeliteten
Individunnis, sondern aueli aller andern in
dessen Haushalt vereinigten Personen, so dass zur
Feststellung einer Ivonsinnkoinhination auch in dieser
11 insieht die genaueste Präzisirung erforderlieh ist.
Die Naturalbezüge der Hausgenossen gehören mit zur
Konsninkonihination des Fainilienoherhau])tes, ebenso
deren Zeiteintheilung, soweit das letztere hierauf Kintluss
nimmt; nicht minder kommt auch die Zufriedenheit
dieser Personen in Betracht, da \ erdrossenheit
und Willigkeit einen Untersehied in der Qualität der
Leistung mit sich bringen. Die selbstständige Verfügung
der Hausgenossen über die Barhezüge, welche
den Preis ihrer Leistungen bilden, und über ihre freie
Zeit hat dagegen mit der Konsnmkomhination des
Familienoberhauptes nichts zu sehatfen.
X). Die Yorthcillmftosto KoiiHimikoiiibiiiatioii.
Die Befriedigung, die irgend eine bestimmte
Konsnmkomhination hervorhringt, hängt keineswegs
bloss von den mit ihr verknüj)ften Annehmliehkeiten
und Fnannehmliehkeiten, sondern ganz wesentlich auch
von dem Kintlnsse ah, den sie durch den erforderlichen
Aufwand im Fntgegenhalte znm Finkommen
und durch die mit ihr verbundene Abnützung der
(iehrauehsartikel auf das am Schlüsse des betrachteten
Jahres dem Individuum verbleibende \ ermögen
ansüht. Wenn es auch schwer wäre, die ganze Befriedigung,
welche ein gegebenes, wirthsehaftliehes