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steifen, je melir die betreffende Investition ^eselieut
wird. Ganz, wie eine Gewöliniing- an «gewisse Mengen,
bewirkt also auch die Hellen vor grösseren Investi
tionen, dass das Individinini innerhalb weiter Preis
grenzen an seinen Einriebtnngen nichts ändert, und
dass es einschneidender Preisändernngen bedarf, um
dasselbe znni I ebergange zn solchen An- oder Ver-
kanfsmengen von A zn veranlassen, welche nene In
vestitionen erheischen.
Ist dagegen eine nene Investition einmal gemacht,
so hat sich der nrspriinglich angenommene, faktische
Besitz des Unternehmers bleibend verändert. Er hat
nun zwar eine grössere oder vollkommenere Werks
anlage, aber weniger flüssiges Kajiital, oder er ist
mehr schuldig; eben darum wird sein Lebensgenuss
hei allen jenen An- oder Verkanfsmengen von A, für
welche die hetretfende Investition nicht nöthig oder
zweckmässig ist, nun ein geringerer sein als früher.
Es werden also entweder alle znr Beeilten oder alle
%nr Linken der nenen An- oder Verkanfsmengen lie
genden Punkte der diirchlanfcnden Lehensgeniissknrve
herahrücken, je nachdem die gemachte Investition, sei
es, eine Mehr|nodnktion, sei es, einen Minderverhranch
von A oder aber das Gegentheil bezweckte. Dagegen
bleiben jene Ordinaten der Kurve, deren Abszissen die
nenen Mengen angehen, unverändert, so dass die Kurve
in der Strecke zwischen der alten und der nenen
Menge das einemal Hacher, das anderemal steiler wird,
als sie früher war ; die Bückkehr von der neuen znr
alten Menge kann also erst hei einem Preise von A