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(lukten ciits])re(*lK‘ii zu kiniiieii. l ebri^Tus lässt sicli
die neue Venveuduii<>- des Artikels A zur Hilduiij*- eines
Seldussvurrutlies zuj*leieli aueli als die Herstellung
eines neuen Artikels „Artikel yl für künftige \ er-
wendun^’“ anselien, und es ist daher be<»reiflieli, dass
der Preis dieses neuen Artikels, d. i. der künftige
Preis des Artikels yl, dein Individuum, welelies für
jede An- oder \'erkaufsinen»e von yl die zweek-
inässij*ste Koiubination seiner ganzen Konsumtion und
Produktion zu ermitteln liât, ebenso, wenigstens in
seiner V’orstellung', bekannt sein muss, wie die Preise
aller übrigen Artikel.
Sei nun U/t dieser von dem s])ekulirenden Indi
viduum erwartete, künftige Preis, so wird doeb die
mit dem besitze des Selilussvorratlies verbundene Auf
besserung- der \ ermö^ensinventur niemals dem vollen
Petra^e s*^/Ç "leiebkommen, weil selbst, abgesehen
von baren Aufbewabrunj>skosten, La^erzins, Assekuranz
u. (1^1., doeb jedesfalls der Umstand in’s (lewiebt fällt,
dass der Betraj*- uiebt als Bargeld, sondern nur
als „künftiges (leid“* in der diesjäbrij»-en \ ermö^ens-
inventur ersebeinen kann. Die Veranseblaj>un<»- jedes
solebeii, künftigen Geldbetrages bleibt aber immer
hinter dem Nominalbeträge zurüek, und bän^t von
dem Uälli^keitstermine und von dem Risiko der uiebt
vollen llealisiruu^- ab.
Was zunächst den Fälli{^keitstermin anbelan^t,
so müssen Avir uns darüber klar Averden, dass Avir
bisher immer eine Schmälerung- oder Erhöhung der
schliesslichen A^ermögensinventur gerade um den Auf-