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wand tur die au^ekauftc Meii<>*e oder um den Erlös
der verkauften Meu^e des Artikels A aii^-euomineii
haben. Würden nun die Zahlungen je nach Einstän
den schon am Beginne oder im Laufe des Jahres
erfolgen, so müssten jedesmal auch die Zinsen von
dem Zeit|)unkte der Zahlung* bis zum Jahresschluss
in Heehnung^ gestellt werden. Der Einfachheit wegen
enijitiehlt es sich daher, anzunehmen, dass, wann im
mer auch die Lieferung der für das betrachtete Jahr
gekauften oder verkauften Mengen erfolge, der Preis
Htets als am Jahresschluss zahlbar verstanden sei, und
ist es zweckmässig, diese Annahme durchwegs fest
zuhalten. Der erwähnte Zukunftsbetrag ist also
trühestens — wenn nämlich die Realisirung des
ganzen Vorrathes schon im nächsten Jahre zu ge
wärtigen ist — am Schlüsse des nächsten Jahres
tällig, so dass derselbe, selbst abgesehen von jedem
Risiko, jedesfalls nur um die mindestens einjährigen
Zinsen reduzirt, in der Vermögensinventur erscheinen
kann. Schon dieser Zinsenverlust wird mit wachsen
der (irösse des Spekulationsvorrathes s, zumeist wenig-
Htens von einer gewissen (Lenze ab, mehr als )u*o-
])ortional steigen, die Veranschlagung für die Ver-
luögensinventur also schon aus diesem (iruude mit
Wachsender (irösse des Vorrathes weniger als pro-
portional zunehmen. Noch mehr gilt dies aber im
Hinblick auf das mit jeder Aufbewahrung verbundene
Hisiko, dass der betretfende Vorrath mittlerweile ver
loren, zerstört, beschädigt oder in seiner (Qualität be
einträchtigt werden könnte. Dazu kommt noch das
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