Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Das Budget. 
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namentlich die Freundschaft der Mitglieder dieses Ausschusses zu 
gewinnen suchen, ein Umstand, woraus Mißstände entstehen können. 
Der Finanzausschuß ist in der Lage, die Legierung zu wichtigen 
Erklärungen zu nötigen, was das Ansehen und politische Gewicht 
der Mitglieder dieses Ausschusses zum Nachteil anderer zu steigern 
vermag. So hat bekanntlich in Deutschland während der Kriegs 
zeit die Legierung wichtige Erklärungen in der Budgetkommission ab 
gegeben. In Amerika, wo dieses System gleichfalls besteht, hat 
man in verschiedener Weise versucht, das Übergewicht dieses Aus 
schusses zu mindern. Man hat namentlich die Zahl der in finanzielle 
Fragen eingreifenden Ausschüsse vermehrt. Adams betrachtet 
dieses System als dem amerikanischen Geist entsprechend. 
3. Die Bewilligung des Budgets bildet eine der wichtigsten 
Prärogative der gesetzgebenden Körper. Die Führung des Staats 
haushaltes mit den möglichst geringsten Opfern und mit der aller 
zweckmäßigsten Verwendung ist ein so wichtiges Staatsinteresse, 
daß das Budgetrecht zu jeder Zeit ein machtvolles Mittel bilden 
wird zur Kontrolle der Legierung durch die Volksvertretung. In 
der Tat nimmt in allen gesetzgebenden Körpern die Budgetdebatte 
einen ansehnlichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch, oft den 
dritten Teil und auch mehr, weshalb sich auch die Notwendigkeit 
einer Einschränkung geltend gemacht hat. 
Stein hat die hohe Wichtigkeit und das Wesen des Budget 
gesetzes und der Verfassungsmäßigkeit desselben, tief historisch und 
politisch richtig erfaßt, indem er sagt: Da dieses Staatswirtschaftsgesetz 
auf der einen Seite mit seinen Anforderungen auf das tiefste in die 
Wirtschafts- und Kapitalbildung der einzelnen Persönlichkeit ein 
greift, auf der andern aber mit seinen Bestimmungen zur Be 
dingung und Maß jeder Tätigkeit des Staates nach innen wie nach 
außen wird, so hat es sich auch historisch von jeher ergeben, daß 
die möglichst bestimmte Entwicklung der Lechtsordnung gerade 
in dieser staatswirtschaftlichen Gesetzgebung als das entscheidende 
Kriterium für das gesamte verfassungsmäßige Locht mit mehr oder 
weniger Klarheit von dem Anfang aller Verfassungen als Grund 
lage und Hauptausdruck dieser Verfassung selber anerkannt 
worden ist.... In Wahrheit halten alle Kulturvölker nicht so 
sehr darum an der Verfassungsmäßigkeit des Budgets fest, weil 
dasselbe eine gesetzliche Ordnung der Wirtschaft, als darum, 
weil es der Hauptausdruck und Träger der verfassungsmäßigen 
Freiheit überhaupt ist. 1 ) 
*) Stein, Lehrbuch der Finanzwissenschaft, I, S. 205 ff.
	        
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