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dii« Objekt ini lautenden Jahre ^aiiz verbranelit würde,
wie die« aneli bei der blossen ^lietlie eines Hanses
oder der Haebtnn^' eines Grnndstiiekes der Fall ist,
oder wenn das Objekt versebenkt oder zu anderen
Artikeln von bekanntem Preise verarbeitet würde. Der
in allen anderen Fällen sieb ergebende Inventnrs-
betra»- l iebtet sieb aber niebt, wie bei einem Oebranebs-
artikel, von dem es zaldreicbe, identische Stücke ^ibt,
nach dem erwaideten, künftigen ^Iarkt])reise neuer
Stücke, und also aneb niebt nach den Verbranebs-
jierzenten, die dem benützten Stücke am Ende des
Jahres noch zuj>'esebrieben werden. Hier, wo andere,
äbuliebe Finzelobjekte nur als Surrogate angesehen
werden können, muss sieb das Individuum vielmehr
eine Vorstellung* von dem künftigen Preise des
Objektes selbst, und zwar mit Uüeksiebt auf jene lle-
sebatfenbeit bilden, die dasselbe je nach seiner dies
jährigen Verwendun^sart dann haben wird. Das Indi
viduum wird, wenn es das Objekt jetzt erwirbt, und
ebenso aueb, wenn es im Falle der bä^*. b dasselbe
jetzt niebt verkauft, im nächsten Jahre vor der Alter
native stehen, dasselbe zu verkaufen oder weiter zu
behalten, und wird sieb immer für das vortbeilbaftere
entscheiden. Als künftiger Preis tfjt ist daher immer
der böbere jener beiden Preise anzuseben, die das
Individuum erwartet, also entweder jener, den es beim
Verkaufe erzielen zu können ^*laubt, oder jener Preis,
bei dem es nach seiner jetzigen .Aleinuii^* das Objekt
aueb dann ^erne behalten möchte. Sjiekulirt z. H.
jemand mit einem Hause oder Grundstücke, so ist