370
wir (len Fracht- oder Stenerhctrn^' mit eiid)czieheii,
in dem Vertika1at)stande der unveränderten Kurven
OA lind ON bei der wirklich nm^esetzten j\Icn^e und
nimmt mit dieser ah, ^eht also in unserer Fi^nr von
h„(l„ auf l)(l zurück. Dahei ist jedoch zn beachten,
dass der in der Fi^nr ersichtliche, ans dem Verkehr
in dem Artikel A ents])rin^ende (iemeinnntzen, wenn
er auch den Stenercrtra<>* mitenthält, doch nicht jenen
Nutzen mitnmfasst, der durch l iehti^e Verwendung des
Stenerertra^es für die Gesammtheit geschaffen werden
mag ; dieser letztere Nutzen muss grösser sein, als die
durch die Anflegnng der Steuer vernrsachte Sehmälernng
des Gemeinnntzens, wenn anders die Steuer
gerechtfertigt sein soll. Ebenso sind ja anch Brücken,
Strassen, Kanäle und Bahnen gewiss nicht nur dann
gemeinnützig, wenn sie dem Bnhlikiim nnentgeltlich
zur \^erfügnng stehen. Jedesfalls sehen wir aber, dass
jede Stenererleichternng, gerade wie jede Frachtermässignng,
den Verkehr hebt und den Nutzen sowol der
Brodnzenten, als der Konsnmenten steigert.
Wenn wir den Gemeinnntzen, d. i. den Vertikalahstand
der Kurven ON und Oyl, als eigene Kurve
OG (Fig. OG) anftragen, so stellt uns deren Abgeleitete
OG' nnmittelhar den ^tonopolsniitzen, den Vertikalahstand
der Kurven ON' nnd OA'^ dar. Der Scheitel
der Kurve OG liegt über der Abszisse Oa„^ jener
der OG' über Oa». Nehmen wir nun wieder den
Steuer- oder Frachtsatz tga an, und ziehen wir unter
dem Winkel a die Gerade GN, so zeigt uns deren
Schnittpunkt mit der Kurve OG' durch seine Abszisse