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ITnal)liäiioio- davon, ol) die ^icn^cn und Preise
dnreli die unveränderten oder dnreli die, wie eben be-
sju’oeben wurde, nioditixirten Gleieiinn^en li)j l)estiinint
werden, können wir liervorliel)en, dass in einem iso-
lii’ten Lande, wie wires liier voranssetzen, der sebliess-
liebe Har(feidbesitz // aller Individuen I, II . . .r zn-
sainnien^enoninien der Summe //„ ihrer anfän^Iieben
Har<>eldbesitze gleich sein müsse. Es ist nämlieb
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oder in Eol^e der Gleiebnn^en 18)
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Dieses Resultat kann niebt befremden, wenn wir uns
^eoenwärti«*’ halten, dass die Herstellung von Geld
ein staatliebes Re^al ist und daher keinem der Indi
viduen I, II ... r znstelien kann. Dies <»ilt ansnabms-
los, wenn die Zirkulation nur auf Staatspajiierleid
bernbt und sowol .Metallgeld als Hanknoten ans^e-
seblossen sind. In einem sideben Lande unterließt
die zirknlirende Geldmeiiße aueb keiner Vennindenniß,
wenn wir davon abselien, dass Pajiier^eld von PrivaP
personen zntalliß oder absiebtlieb zerstört werden kann.
Anders ist es, wenn wir eine metalliselie, z. H.
Goldwälmniß, vor uns haben, und wenn eine Anstalt —
eine Präßestelle — besteht, welebe Harren in belie-
bißer Meiiße zu einem festen Preise einlöst, weleber
um den Seblaßseliatz J niedrißer ist als der ans dem
Münzßesetzlesnltirende Paritätsjireis /7/L des Goldes.
Zn diesem letzteren Preise sind dann, wenn wir von