Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

wie die Denkschrift des Reichsministers der Finanzen 
hervorhebt, eine Jahresverzinsung von 4,375 v. H. der 
alten Anleihen dar. Bezüglich der sozialen Wohl- 
fahrtsrente ist mit rund 12 000 Gläubigern zu rechnen; 
das Verfahren war hier im Dezember 1928 noch nicht 
abgeschlossen, doch wird sich die soziale Rente, wie 
der Denkschrift des Reichsministers der Finanzen zu 
entnehmen ist, auf etwa 50 v. H. des Nennbetrages der 
Auslosungsrechte, auf Grund deren sie gewährt wird, 
belaufen. Dies würde einer Verzinsung der Mark- 
anleihen von 1.25 v. H. entsprechen. 
7. Stund der Reichsschuld*). 
Nach Mitteilung in der vom Statistischen Reichs- 
amt herausgegebenen Zeitschrift „Wirtschaft und 
Statistik” (1928, 2. Oktoberheft, 8. Jahrgang, Nr. 20) 
betrug die Reichsschuld Ende September 1928: 
Bezeichnung 
I. Schuldverschreibungen: 
Anleihe-Ablös.-Schuld, 
Altbesitz!) ?} 
Neubesitz‘) 
Anleihe des Reichs von 1927°) 
Zusammen 
{l. Schatzanweisungen: 
v. 1923,rückz. 1935(Goldanı.) 
6v.H von 1923, rückz. 1°* 
K-Schätze , ..1 0. 
Zusammen 
0 | 1928 
Sep‘. | Iuli |August| Sept. 
AA! DM 
4.742,5, 1547,84 547,8| 4 547,8 
700.0 700.0) 700.0 7000 
470,0 5007 500.0 500,0 
FT 7 457478.5 7478 
Al 
18,6 
1.3 
—— 5 
“05 507 
JS 2er 
*) Vgl. hierzu die Anleihedenkschrift 1927, abgedruckt im 
Anhing S 287, 
1) Öberschlägliche Ermittlung, da der Umtausch der alten 
Markanleihen noch nicht abgeschlossen ist. 
2) Der angegebene Betrag stellt den KEinlösungsbetrag der 
Auslosungsrechte ohne Berücksichtigung der Zinsen, jedoch 
unter Absetzung der ausgelosten Beträge dar, 
Pe Die Anleihe ist erst mit Ende Februar 1928 voll abge 
rechnet. 
{IT
	        
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