Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Grundlage der Reichsgoldwährung und Markrechnung definitiv zu regeln, 
auch den Übergang so zu ordnen, daß das neue Münzsystem so bald als 
irgend möglich ins Leben treten könne". An die Stelle der in 
Deutschland bestehenden Landeswährungen (Talerwährung Preußens, 
Guldenwährung Süddeutschlands usw.) war die R e i ch s g o l d w ä h - 
r u n g mit der M a r k als Rechnungseinheit getreten. Aus 1 Pfund Fein 
gold sollten 1391/2 Kronen geprägt werden. Daneben blieben die alten 
Silbertaler als gesetzliches Zahlungsmittel mit unbeschränkter Zahlkraft 
bestehen. Man hatte also eine hinkende Goldwährung. 
Durch Bundesratsverordnung vorn Juni1907 wurde die Einziehung 
der Silbertaler bis 1910 verfügt. Seitdem hatte Deutschland eine reine 
Goldwährung. Die fortgeltenden Bestimmungen aller früheren 
Münzgesetze wurden dann zu einem einheitlichen Text zusammengefaßt in 
dem Münzgesetz vom 1. Juni 1909. 
Gesetzgebung, Verwaltung und Kontrolle des Münzwesens waren Sache 
des Reiches. Die Bundesstaaten dursten wohl noch Münzstätten errichten, 
aber keine besonderen Landesmünzen mehr ausprägen. Neben den Gold 
münzen wurden Scheidemünzen aus Silber, Nickel und Kupfer ausgeprägt. 
Als Geldersatzmittel dienten einlösliche Reichsbanknoten ohne gesetzliche 
Annahmepflicht und die sin kleinem Umfang ausgegebenen) Reichskassen 
scheine, die die öffentlichen Kassen nach ihrem Nennwert in Zahlung nahmen. 
Der Weltkrieg und seine Folgen führten eine völlige Umwälzung des 
deutschen Geldwesens herbei. Die Notgesetze vom 4. August 1914 dienten 
dem Schutz und der Stärkung der nationalen Goldbestände: 
Sie hoben die Goldeinlösungspflicht für die Reichsbanknoten auf, die Reichs 
kassenscheine erhielten gesetzliche Zahlungskraft und wurden uneinlöslich. Für 
Scheidemünzen konnte man nicht mehr Gold, sondern nur Noten fordern. Als 
Notendeckung wurden neben dem Gold und bankmäßigen Wechseln auch Dar 
lehnskassenscheine, die als Golddeckung galten (f. S. 65), und Reichsschatzwechsel, 
die den (Waren-)Wechseln gleichgestellt wurden, zugelassen. Die Notensteuer, 
die die Reichsbank bei Vermehrung des Notenumlaufs über ihr Kontingent 
zu zahlen hatte, fielen weg. Damit war der Weg für eine Papierwährung frei. 
Die hohen Kriegsausgaben und der Druck der Reparationen führten zu 
einer beispiellosen Geldentwertung, die eine münzlose Periode 
mit sich brachte. Im Oktober 1923 wurde die R e n t e n m a r k als neues 
Zahlungsmittel geschaffen, das bis zur endgültigen Stabilisierung dem Jn- 
landverkehr dienen sollte.
	        
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