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Capitel V.
lichkeit oder Nothwciidigkeit der Rückzahlung' der
von der Rank gewährten Darlehne noch keine hinlängliche
Garantie dafür, dass nicht doch einmal in einem
bestimmten IVlomente die Menge der im Umlauf beiindlichen
Noten den Bedarf überschreitet; denn die Vorschüsse
der Banken pflegen ja doch immer nur auf bestimmte
Termine zu lauten (Verfallstage der Wechsel).
\\ ie denn in gleicher Weise auch die Annahme des Papiergeldes
an den Staatskassen bei den Steuerzahlungen
noch keineswegs genügt, um eine Zuvielausgabe von
Staatspapiergeld hintanzuhalten. Die Art der Emission
ist es also überhaupt nicht, welche bei den Ranknoten
dafür sorgt, dass sich die Menge immer innerhalb der
Grenzen des Bedarfs hält. Vielmehr ist es neben der
Convertibilität der Noten nur und allein die Bereitwilligkeit
der Banken zur Annahme von Depositen,
welche, wie wir dies schon oben hervorgehot)en haben,
dahin wirkt, dass jederzeit immer nur soviel Noten im
Umlauf verbleiben, als der Verkehr zu Zahlungen verwenden
kann, während es bei dem Staatspapiergeld an
einem ähnlichen Correctiv gegen Uebermass fehlt. Indess
wird doch, glaube ich, auch durch das Deposilengeschäft
in dem Falle eine übermässige Emission von
Banknoten, vorausgesetzt, dass die letzteren inconverlibel
sind, nicht verhindert, wo der Stand der Wech-