(reíd und Waare.
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(les Bedarfs, d. h. eines möglichen Ueherflusses auf der
einen, eines möglichen Mangels auf der anderen Seite.
Es wird ein Gegenstand bestimmten Bedarfs immer erst
durch den Handel, d. h. dadurch, dass bestimmte („Zahlungs-“)
Verbindlichkeiten darin ein gegangen werden.
M. a. W. Alles Geld ist nur dazu da, um ausgegeben
zu werden — sei es früher oder später, in
der einen oder anderen (gewinnbringenden oder nicht
gewinnbringenden) Weise. Daher denn auch die Hingabe
des Geldes im Handel nicht erst durch einen Ueberiluss
an Geld bedingt sein kann, sondern vielmehr,
ihrer Natur nach betrachtet, eine ganz unbedingte
und uneingeschränkte sein muss. Und auf der andern
Seile wird doch nichtsdestoweniger auch ohne dass in
jedem einzelnen Falle gerade immer ein bestimmter
Bedarf danach vorzuliegen braucht, resp. auch über
den jeweiligen Bedarf hinaus, also unter jeder Bedingung
und in jeder auch noch so grossen Quantität,
auf den Besitz des Geldes Werth gelegt, so dass also
auch die Annahme des Geldes im Handel keineswegs
immer einen Mangel an (ield — auf Seiten derjenigen
Personen, welche überhaupt Geld einzunehmen trachten
oder Waaren zu veräussern haben — voraussetzt oder
sich innerhalb der (jienzen eines bestimmten Bedarfs
zu bewegen braucht, sondern vielmehr, ihrer Natur nach