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Bedarf an Geld.
iiigen Eigenschaft, in welcher allein das Metallgeld
überhaupt ein Gegenstand bestimmten Bedarfs ist. Man
kauft (Preisbestimmung) zwar nicht mit Banknoten,
wohl aber bezahlt man damit (cash)^«).
Und daraus allein erklärt es sich Ja auch, warum
die Banken jederzeit weit weniger Baargeld vorräthig
zu halten brauchen, als sie Noten im Umlaufe haben
26) A. Wagner (vergl. die Artikel „Banknote“ und „Cre
dit“ in Eentsch, Handwörterbuch, und die Schrift: Staatspapier
geld etc. Berlin 1874. p. 20) meint umgekehrt, die Banknote er
setze das Geld nur in seiner Eigenschaft als Umsatzmittel oder
„Umlaufsmittel“ („Tauschmittel“), nicht in seiner Eigenschaft als
Zahlmittel. Indess kann hier der Ausdruck Umsatzmittel oder „Um
laufsmittel“ doch nur den Sinn von Kaufkraft (purchasing power)
haben. Kaufkraft aber besitzt nur das Geld, nicht die Bank
note. Und was die Eigenschaft des Zahlmittels betrifft, so ist liier
A. Wagner, wie so viele Andere, von der irrigen Vorstellung be
herrscht, als ob nur der Zwangscurs oder das Gesetz eine
Sache zum Zalümittel machen könne, wie er denn überhaupt
immer nur von einem ,,gesetzlichen“ Zahlmittel, nicht von einem
Zahlmittel überhaupt oder schlechtweg spricht Unter Zahlung
kann aber doch nur die thatsächliche Lösung oder Erfüllung
von auf Geld lautenden Verbindlichkeiten verstanden werden, mag
diese nun „solutio“ oder nur „datio in solutum“ sein. Die Bank
note hört also dadurch noch nicht auf, Zahlmittel zu sein, dass
ihre Annahme an Geldesstatt nur freiwillig, nicht gezwungen
stattfindet. Sie ist eben Zahlmittel, nicht kraft des Gesetzes, son
dern kraft ihrer Einlösbarkeit auf Sicht oder kraft des Umstan
des, dass sie das vollkommene Aequivalent des Metallgeldes ist.