fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

4. Der „große Börsenkrach" im Jahre 1873. 
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Wenn der Staat im Zivil-- und Handelsrecht, in der Gewerbeordnung, in der Gewerbe 
konzession, in der Beförderung und rechtzeitigen Veröffentlichung der volkswirtschaftlichen 
Statisük die ganze volkswirtschaftliche Bewegung in den durchsichtigen Spiegel der 
Öffentlichkeit zu reflektieren trachtet, auch wo es unbequem ist, so unterstellt er der 
wirtschaftlichen Freiheit die praktische Intelligenz, der Selbstverantwortlichkeit die praktische 
Freiheit, sichert er sowohl die mannigfaltigste Entwicklung als die allgemeinste Kontrolle. 
Dem Auge der wirtschaftlichen Öffentlichkeit Tausende von Fazetten und immer schärfere 
Spiegelflächen anzuschleifen, ist eine Aufgabe der Gesetzgebung, deren Lösung den 
Fortschritt regeln und die wirtschaftliche Selbstbeherrschung allgemein machen kann. 
Einseitige Beschränkungen verkrüppeln nur den Fortschritt, gewerbliche Staatsaufsicht 
und Staatsintervention, eine das Korrelat der andern, tteiben den Mißbrauch nur auf 
unverfolgbare Abwege, untergraben die freie Mäßigung, stumpfen die wirtschaftliche 
Selbstbeherrschung, die geschäftliche Sittlichkeit, die Solidität ab und setzen den Affentrieb 
der Nachahmung und des Schlendrians an die Stelle der einzeln erwägenden Vorsicht. 
4. Der „große Börsenkrach" im Jahre 1873. 
Von Albert Schäffle. 
Schäffle, Der „große Börsenkrach" des Jahres *873. In: Gesammelte Aufsätze. 2. Bd. 
Tübingen, 6. Laupp, *886. S. 67, S. gs, 5. 98—*03, S. ***—**3 und 5.1*6. 
Im Mai des Jahres 1873 brach endlich das Sttafgericht über ein Schwindel- 
treiben herein, wie es seit den Lawschcn Orgien der me Quincampoix nicht erlebt 
worden war. 
Fünf Jahre lang, besonders aber im Jahre 1872 und noch zu Beginn des 
Jahres 1873, hatte es geschienen, als ob die Bäume der Spekulation wirklich in 
den Kimme! wachsen sollten. An fast allen großen Börsenplätzen hatte der Aktien 
schwindel einen seit Law nicht dagewesenen Amfang und Cynismus erreicht. Aber 
nirgends hat, bis jetzt wenigstens, der tolle Tanz um das goldene Kalb mit solchem 
Schrecken ein Ende genommen, wie in Wien. 
Es ist schwer, zu bestinnnen, von welchem Tage der „große Krach" zu daüeren 
ist, ob schon vom 5. oder erst vom 9. Mai an. 
An* 9. Mai kam der Mechanismus der Börse zum völligen Stillstand und der 
furchtbare Ernst der Lage zum allgemeinen Bewußtsein. 
Allein schon an* 5. Mai hatte der ganze Boden der Börse *vie in einem Erd 
beben erzittert. Verfasser, damals gerade in Wien anwesend, hörte schon an diesem 
Tage von urteilsfähigster Seite den furchtbarsten Zusammenbruch als unvermeidlich 
bezeichnen. Sehr gut beschreibt der „Österreichische Ökonomist" den Zustand und Ver 
lauf der Wiener Börse am 5., 6. und 7., dann am 9. und 10. Mai: „Wenn auch 
nicht ohne Bangigkeit und Anruhe, so doch nichts weniger als eines Überfalles gewärtig, 
ttat die Börse den denkwürdigen 5. Mai des Jahres des Krachs an. Die Kurse 
von Berlin und Frankfurt waren sogar höher eingetroffen, und ain Morgen gab man 
sich in Coulissenkreisen einer zuverläßlichen Stimmung hin. Überall die Prolongations- 
schwierigkeit, das Drängen der Kostnehmer, die Rücknahme der verpfändeten Papiere 
zu beschleunigen, der tolle Lärm der Arrangeure, Kassiere und Skontisten, welche 
nichts als Meldungen von falschen Künden, nicht übernommenen Effekten und Wirr 
nissen in der Differenzrechnung zu machen hatten! Alles das verlieh dem Tage etwas 
Mo Hat, Volkswirtschaftliches Lesebuch. 7
	        
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