4. Der „große Börsenkrach" im Jahre 1873.
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Wenn der Staat im Zivil-- und Handelsrecht, in der Gewerbeordnung, in der Gewerbe
konzession, in der Beförderung und rechtzeitigen Veröffentlichung der volkswirtschaftlichen
Statisük die ganze volkswirtschaftliche Bewegung in den durchsichtigen Spiegel der
Öffentlichkeit zu reflektieren trachtet, auch wo es unbequem ist, so unterstellt er der
wirtschaftlichen Freiheit die praktische Intelligenz, der Selbstverantwortlichkeit die praktische
Freiheit, sichert er sowohl die mannigfaltigste Entwicklung als die allgemeinste Kontrolle.
Dem Auge der wirtschaftlichen Öffentlichkeit Tausende von Fazetten und immer schärfere
Spiegelflächen anzuschleifen, ist eine Aufgabe der Gesetzgebung, deren Lösung den
Fortschritt regeln und die wirtschaftliche Selbstbeherrschung allgemein machen kann.
Einseitige Beschränkungen verkrüppeln nur den Fortschritt, gewerbliche Staatsaufsicht
und Staatsintervention, eine das Korrelat der andern, tteiben den Mißbrauch nur auf
unverfolgbare Abwege, untergraben die freie Mäßigung, stumpfen die wirtschaftliche
Selbstbeherrschung, die geschäftliche Sittlichkeit, die Solidität ab und setzen den Affentrieb
der Nachahmung und des Schlendrians an die Stelle der einzeln erwägenden Vorsicht.
4. Der „große Börsenkrach" im Jahre 1873.
Von Albert Schäffle.
Schäffle, Der „große Börsenkrach" des Jahres *873. In: Gesammelte Aufsätze. 2. Bd.
Tübingen, 6. Laupp, *886. S. 67, S. gs, 5. 98—*03, S. ***—**3 und 5.1*6.
Im Mai des Jahres 1873 brach endlich das Sttafgericht über ein Schwindel-
treiben herein, wie es seit den Lawschcn Orgien der me Quincampoix nicht erlebt
worden war.
Fünf Jahre lang, besonders aber im Jahre 1872 und noch zu Beginn des
Jahres 1873, hatte es geschienen, als ob die Bäume der Spekulation wirklich in
den Kimme! wachsen sollten. An fast allen großen Börsenplätzen hatte der Aktien
schwindel einen seit Law nicht dagewesenen Amfang und Cynismus erreicht. Aber
nirgends hat, bis jetzt wenigstens, der tolle Tanz um das goldene Kalb mit solchem
Schrecken ein Ende genommen, wie in Wien.
Es ist schwer, zu bestinnnen, von welchem Tage der „große Krach" zu daüeren
ist, ob schon vom 5. oder erst vom 9. Mai an.
An* 9. Mai kam der Mechanismus der Börse zum völligen Stillstand und der
furchtbare Ernst der Lage zum allgemeinen Bewußtsein.
Allein schon an* 5. Mai hatte der ganze Boden der Börse *vie in einem Erd
beben erzittert. Verfasser, damals gerade in Wien anwesend, hörte schon an diesem
Tage von urteilsfähigster Seite den furchtbarsten Zusammenbruch als unvermeidlich
bezeichnen. Sehr gut beschreibt der „Österreichische Ökonomist" den Zustand und Ver
lauf der Wiener Börse am 5., 6. und 7., dann am 9. und 10. Mai: „Wenn auch
nicht ohne Bangigkeit und Anruhe, so doch nichts weniger als eines Überfalles gewärtig,
ttat die Börse den denkwürdigen 5. Mai des Jahres des Krachs an. Die Kurse
von Berlin und Frankfurt waren sogar höher eingetroffen, und ain Morgen gab man
sich in Coulissenkreisen einer zuverläßlichen Stimmung hin. Überall die Prolongations-
schwierigkeit, das Drängen der Kostnehmer, die Rücknahme der verpfändeten Papiere
zu beschleunigen, der tolle Lärm der Arrangeure, Kassiere und Skontisten, welche
nichts als Meldungen von falschen Künden, nicht übernommenen Effekten und Wirr
nissen in der Differenzrechnung zu machen hatten! Alles das verlieh dem Tage etwas
Mo Hat, Volkswirtschaftliches Lesebuch. 7