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^ŗf. Da die dortige Kolonialbehörde in die Lage kam, in
erster Zeit schon infolge von Mißachtung der Schutzverträge
nachdrückliche Machtmittel durch den Dienst der Marine zu
Zeigen, da heute auch bereits die Ausgaben durch die Einnahmen
gedeckt zu werden beginnen und durch Erhöhung des Brannt
weinzolles, wenigstens auf das Maß der in benachbarten eng
lischen Gebieten angewandten Steuersätze, noch leicht vermehrt
und zum Besten des Landes verwendet werden könnten, da
namentlich die dort angesessenen großen Handelshäuser in er
freulicher Weise jetzt auch den Plantagenbau als Grundlage
eines dauernden Handelsumsatzes fördern, so kann man von
diesen westafrikanischen Gebieten sagen, daß sie im ganzen
in einer klaren und normalen Bahn sich bewegen. Den nicht
erfolglosen Versuch, maßlosem Kreditgeben an die Eingeborenen
Zu steuern, hat die Kolonialbehörde leider wieder fallen lassen,
und nachdem man das native law wohl etwas vorschnell auf
gehoben, bedarf es noch mancher Ergänzung zur Ordnung der
Verhältnisse. Mehrere Vonseiten der Neichsregierung ausge
führte Erforschungen des Hinterlandes haben nicht ungünstige
Aussichten für die spätere Erweiterung des Schutzgebietes
ergeben, die doppelten Wert haben werden, wenn die Neichs-
regierung mit Nachdruck aus den mit England bezüglich des
Aiger und seiner Nebenflüsse getroffenen Vereinbarungen besteht.
Sehr verschieden sind die Ansänge unserer o st a fri kan i-
fchen Erwerbungen. Ein jugendliches Abenteuer legte den
Grund zu denselben. Auf dem Höhepunkte kolonialer Begei
sterung hatte sich in Berlin eine „Gesellschaft für deutsche
Kolonisation", unterschieden, ja in einem gewissen Gegensatz
su dem schon Ende 1882 gegründeten „Deutschen Kolonial-
t^erein", gebildet. Unter der Führung eifriger und talentvoller
lunger Männer verlangte man in diesem Kreise sofort nach
kolonialpolitischen Thaten". Einige Mittel wurden gesammelt