fullscreen: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

148 
III. HAÜPTTEIL. 
Reichsministern der Finanzen und der Justiz für Art und Umfang 
der Entschädigung Richtlinien auf. Diese Richtlinien bedürfen der 
Zustimmung des Reiohsrats und eines von der Nationalversammlung 
zu wählenden Ausschusses von 15 Mitgliedern. . . 
§ 7. Die Entschädigung wird von der Enteignungsbehörde oder 
.... festgesetzt. Kann die Festsetzung oder die Auszahlung nicht 
sofort erfolgen, so kann in Anrechnung auf die Entschädigung ein 
Vorschuß bewilligt werden. 
Gegen die Festsetzung der Entschädigung kann binnen 6 Monaten 
von der Zustellung des Festsetzungsbescheids an die Entscheidung 
des Reichswirtschaftsgerichts naohgesucht werden. . . 
§ 8. Die Vorschriften der §§ 6 und 7 finden entsprechende An 
wendung, soweit die Entziehung unter Beeinträchtigung von Gegen 
ständen zugunsten der alliierten und assoziierten Regierungen oder 
einer von ihnen zugunsten eines Angehörigen der alliierten und asso 
ziierten Mächte in dem Friedensvertrage selbst ausgesprochen oder als 
wirksam anerkannt ist oder auf Grund des Friedensvertrags durch die 
a, a. Regierungen oder eine von ihnen erfolgt. 
Unter die in § 8 bezeichneten Fälle gehören die von 
den aus Elsaß-Lothringen Vertriebenen erlittenen Verluste. 
Die vertriebenen Eisaß-Lothringer atmeten auf, denn 
nach Erlaß der in § 6 angekündigten Liquidationsrichtlinien 
konnten sie wenigstens mit einer baldigen Entschädigung 
ihrer durch Beschlagnahme von Gütern, Rechten und In 
teressen von seiten Frankreichs zugefügten Liquida'lions- 
schäden rechnen. Drei Monate verliefen ohne den erhofften 
Erlaß der Liquidationsrichtlinien zu bringen. Immerhin 
wurde von maßgebender Seite die Nachricht verbreitet, daß 
ein besonderes Entschädigungsgesetz in Ausarbeitung sei, 
das eine Entschädigung sowohl der Liquidations- als auch 
der Verdrängungsschäden für die vertriebenen Elsaß-Loth 
ringer vorsehe. Die Ortsgruppen des Hilfsbundes suchten 
in jeder Weise mit Hinweis auf diese Aussicht, die Flücht 
linge, deren Stimmung eine immer gereiztere wurde, zu 
beruhigen. 
Ein Jahr war seit den ersten Ausweisungen vergangen, 
und noch war nichts geschehen, außer ungenügendem Not 
behelf, wie Arbeitsvermittlung, Darlehenskasse und Haus 
ratbeschaffung, um den Flüchtlingen bei ihrer Existenz 
gründung zu helfen und ihnen die Verluste, die sie durch 
die Verdrängung erlitten hatten, zu ersetzen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.