§ 98. 99. 100. 101. Geld.
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sch östlichen Kultur entbehrlich und nimmt dagegen mit den
Fortschritten dieser immer mehr zu.
Der Gebrauch von Geld vermittelt den Tausch durch dessen
Zerlegung in Verkauf und Einkauf, indem nun, anstatt unmittel
baren Austausches des angebotenen und des damit schließlich
nachgefragten Gutes, jedes solches zunächst gegen Geld vertauscht
und nachher erst wieder mit diesem das andere eingetauscht wird.
Ohne Geld bliebe die Möglichkeit des Tausches davon abhängig,
daß z. B. der, welcher Nahrungsmittel oder Schmucksachen im
Ueberflusse hat und gegen Kleidungsstücke eintauschen möchte,
gerade auch Jemanden findet, welcher letztere abgeben und
dagegen erstere brauchen kann. Die Preise müßten alsdann
überdies in den einzelnen Tauschfällen, je nach der gegenseitigen
Tauschbediirftigkeit in Bezug auf die zu tauschenden Güter, äußerst
schwankend sein.
Der Gebrauch des Geldes ist demnach ein im Verkehre von
selbst eintretendes und dabei so dringendes Bedürfniß, daß
derselbe ohne absichtliches Zuthun in Aufnahme kommt. Bei
unmittelbarem Tauschhandel tauscht nämlich Jeder doch gewiß am
willigsten solche Güter ein, welche er entweder zur unmittelbaren
Befriedigung eigener Bedürfnisse braucht, oder welche er wiederum
am leichtesten je nach Bedarf vertauschen kann, also namentlich
die marktgängigste und umlaufsfähigste Waare des Orts und der
Zeit. Ebenso natürlich ist es dann ferner, daß diese letztere, am
häufigsten vertauschte und mit allen übrigen Gütern verglichene
Waare allmählich als allgemeines Tauschmittel und Werthsmaß
bei der Preismessung, kurzum als Geld benutzt wird.
Mit den Kulturfortschritten wird das Tauschbedürfniß und
mit diesem der Gebrauch des Geldes zunehmend allgemeiner und
unentbehrlicher. Die Geldwirthschaft tritt, nachdem einmal eine
vollständig gut geeignete Geldwaare in Aufnahme gekommen ist,
immer mehr an die Stelle der ursprünglichen Naturalwirthschast,
und iu dem Maße, in Ivelchem dies geschieht, wird der Tausch
verkehr leichter, sicherer und freier, die Productionstheilnng
Nlöglicher, die Ansammlung und Ausleihung von Kapital thunlicher.
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Als Geld können jedoch stets nur solche Waaren benutzt
werden, lvelche in ihrem Werthe allgemein anerkannt, all-