fullscreen: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III. HAUPTTEIL. 
Landwirte gegeben ist, und wird durch richtige Verwen 
dung ihrer Mittel die vertriebenen Landwirte nach dieser 
Gegend zu ziehen wissen. 
Das Siedelungsproblem ist nun freilich hinsichtlich 
der vertriebenen Elsaß-Lothringer nicht das heute allgemein 
unter „Siedclung“ verstandene Problem der inneren Kolo 
nisation. Es ist ein viel mannigfaltigeres. Es umfaßt jeg 
liche Wohnungs- und Arbeitsbeschaffung für die Vertriebenen 
in Stadt und Land, welchen Berufen auch immer sie an-' 
gehören mögen. Eine neue Heimat können die Vertriebenen 
nur finden, wenn sie Heimstätte und Arbeitsgelegenheit in 
völliger Verbindung erhalten. Wo die Wohnung fehlt, muß 
diese geschaffen werden, wo es an Arbeitsgelegenheit man 
gelt, gilt es, hierfür die nötigen Grundlagen zu schaffen. 
Alle Wohnung- und Arbeitsuchenden muß die Siedelungs 
zentrale für die vertriebenen Elsaß-Lothringer um sich 
sammeln. Sie steht heute vor der Aufgabe, die bereits der 
Übernahme der Flüchtlinge gestellt war, und von ihr nicht 
erfüllt wurde, allen Vertriebenen, die nicht in der Lage 
sind für sich zu sorgen, Wohnung und Arbeit zu ver 
mitteln. 
Alle Vertriebenen, die in H/g-jährigem Kampf die 
Neugründung ihrer Existenzen nicht erreichen konnten, 
wenden sich um Hilfe an diese Zentrale. Sie ist nicht nur 
in der Lage, eine zweckmäßige Verteilung dieser Vertrie 
benen zu erreichen, sie kann auch mitarbeiten an der De 
zentralisierung unserer Industrie und auch jetzt noch Ein 
fluß auf einen möglichen Berufswechsel Vertriebener aus 
üben. Zur Verdeutlichung einige Beispiele. 
Die Zentralsiedlungsgesellschaft erfährt von einem in 
seinen Produktions- und Absatzbedingungen gesicherten 
Sägewerk in einer Dorfgemeinde Thüringens. Ein weiterer 
Ausbau dieses Unternehmens scheitert an dem Mangel an 
Wohnungen für die Arbeiter und an der Unlust der Ar 
beiterschaft aufs Land zu ziehen. Die elsaß-lothringische 
Siedelungsgesellschaft vereinbart mit dem Unternehmer, 
sich mit Kapital an der Errichtung von Heimstätten 
in dem betreffenden Dorfe zu beteiligen, wenn er
	        
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