Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

I. Das kurze Leben einer viel genannten Theorie. 10 
nehmen darf, daß sie einen ursprünglichen Zustand repräsen- 
tieren, oder bei denen dieses wenigstens nicht ausgeschlossen 
ist. Wenn jetzt noch jemand die Lehre verteidigen will, daß das 
(Vemeineigentum bei allen Völkern zu einer bestimmten Zeit 
vorhanden gewesen ist, so muß er mit Meiten fein bestes Argu- 
ment in der ,psychologischen Wahrsscheinlichkeit“ sehen. Aber 
was gilt in den Augen des Historikers als „psychologisch wahr- 
scheinlich''? 
Bei der Erörterung dieser Frage kommen so viele Gesichts- 
punkte in Betracht, daß man es vermeiden möchte, sie in einem 
einfachen Satze zu beantworten. Wenn ich indessen mich kurz 
darüber äußern soll, so würde ich sagen: für den Historiter ist 
psychologisch wahrscheinlich dasjenige, was an mehreren Stellen 
durch gute Quellen beglaubigt ist. Es ist nicht eine Beobachtung 
genau für denselben Ort und dieselbe Zeit erforderlich; es ge- 
nügt, daß die betreffende Erscheinung unter verwandten Ver- 
hältnissen beobachtet worden ist. Die Sache wird freilich sofort 
schwierig, wenn wir uns fragen, welche Verhältnisse denn als 
verwandt gelten können. Jedenfalls aber muß das, was der 
Historiker hinsichtlich des Menschen der Vergangenheit als 
psychologisch wahrscheinlich bezeichnen darf, quellenmäßig ge- 
stützt sein. 
Dies führt uns zu dem Ausgangspuntt unserer Erörterungen 
zurück. Man glaubte ~ sagte ich ~ bei der Interpretation 
der Nachrichten des Cäsar und Tacitus über das Agrarwesen 
der Germanen die beste Richtschnur an historischen Analogien 
zu haben. Wie steht es nun mit diesen? Die Geschichte unserer 
Theorie hat uns gezeigt, daß die Analogien, die man zu Hilfe 
nahm, so ziemlich sämtlich hinfällig sind. 
Ich gehöre zu denjenigen, welche der Ansicht sind, daß die 
Germanen der Urzeit Gemeineigentum am Ackerlande gehabt 
haben. Indessen den Grund für diese Annahme können wir 
nur in den Angaben der unmittelbaren Quellen, also den Be- 
richten der Römer, den Volksrechten, den fränkischen, auch noch 
den skandinavischen Quellen sehen. Auf das angebliche Resultat 
der vergleichenden Rechts- und Wirtschaftsgeschichte als Stütze 
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