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Dritter Abschnitt
wiederholten Proteste der Fabrikinspektoren dauert der Unfug bi
zur Stunde [geschrieben 1866 — K.] fort.!7
Das Gesetz von 1850 verwandelte nur für „junge Personen um“
Frauenzimmer“ die fünfzehnstündige Periode von 5!/, Uhr morger‘
bis 8'/, Uhr abends in die zwölfstündige Periode von 6 Uhr morger‘
bis 6 Uhr abends. Also nicht für Kinder, die immer noch !/, Stund‘
vor Beginn und 2?/, Stunden nach Schluß dieser Periode verwertb#l
blieben, wenn auch die Gesamtdauer ihrer Arbeit 6'/, Stunden nich!
überschreiten durfte. Während der Diskussion des Gesetzes wurd
dem Parlament von den Fabrikinspektoren eine Statistik über d
infamen Mißbräuche jener Anomalie unterbreitet. Jedoch umson*
Im Hintergrund lauerte die Absicht, den Arbeitstag der erwachsen“
Arbeiter mit Beihilfe der Kinder in Prosperitätsjahren wieder au
15 Stunden zu schrauben. Die Erfahrung der folgenden 3 Jahr“
zeigte, daß solcher Versuch am Widerstand der erwachsenen män!
lichen Arbeiter scheitern müsse.!'” Der Akt von 1850 wurde dah®
1853 endlich ergänzt durch das Verbot, „Kinder des Morgens vol
und Abends nach den jungen Personen und Frauenzimmern zu ver
wenden“, Von nun an regelte, mit wenigen Ausnahmen, der Fabril‘
akt von 1850 in den ihm unterworfenen Industriezweigen d®
Arbeitstag aller Arbeiter.!?® Seit dem Erlaß des ersten FabrlF
akts war jetzt ein halbes Jahrhundert verflossen.!"® f
Ueber ihre ursprüngliche Sphäre griff die Gesetzgebung zue!$
hinaus durch den „Printworks’ Act“ (Gesetz über Kattundruck®
176 Man weiß, wie widerstrebend die englischen „Freihändler“ den
Schutzzoll für Seidenmanufaktur entsagten. Statt des Schutzes gegen {r8ß
zösische Einfuhr dient nun die Schutzlosigkeit englischer Fabrikkinder. [DS
Gesetz 37 und 38, Victoria c. 44, von 1874 hob die Ausnahmebestimmung®
für Seidenfabriken mit einer Uebergangszeit von zwei Jahren auf. K.]
177 „Reports ete. for 30th April 1853“, p. 81. gel
ı7rs Während der Glanzjahre der englischen Baumwollindustrie, Dr
und 1860, versuchten einige Fabrikanten durch die Lockangel hoher Arb# fr
löhne für Extrazeit, die erwachsenen männlichen Spinner usw. zur A
längerung des Arbeitstages zu bestimmen. Die Hand-Mulespinner Wr
Self-Actor Minders machten dem Experiment ein Ende durch eine Den,
schrift an ihre Anwender, worin es unter anderm heißt: „Gerade het
gesprochen, unser Leben ist uns zur Last, und solange wir fast zwei Tag
Woche (20 Stunden) länger an die Fabrik gekettet sind als die andern Anbei
fühlen wir uns gleich Heloten im Lande und werfen uns selbst vor ud
System zu verewigen, das uns selbst und unsere Nachkommen physisch
moralisch schädigt. ,.. Daher zeigen wir hiermit respektvoll an, daß ob
vom Neujahrstag an keine Minute mehr als 60 Stunden wöchentlich: gr
8 Uhr bis 6 Uhr, mit Abzug der gesetzlichen Pausen von 1% Stunde
beiten werden.“ („Reports etc. for 30th April 1860“, p. 80.) u
179 Ueber die Mittel, die die Fassung dieses Gesetzes für seinen B fl
gewährt, vgl. den Parlamentsbericht: „Factory Regulations Acts“ (6. AU
1859) und darin Leonhard Horner: „Suggestions for Amending the Fol
Acts to enable the Inspectors to prevent illegal working, now becom®
prevalent“.