RUSSLAND. — Finanzen íBudget).
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veranschlagt. Die eigentl. Rächte erscheinen nur mit 3, der Ertrag der
Forsten mit 3% , der Berg- und Hüttenwerke mit 2% Mill., dagegen
jener der Nicolaus-Eisenbahn mit etwas mehr als 9. Die wichtigste Ein
nahmeposition bildet die Getränke- (Branntwein-) Steuer. Früher ward
der Branntwein in 29 Gouvernements als Monopol behandelt, in anderen
die Steuer verpachtet. Mitte 1858 erfolgte allgemeine Verpachtung des
Erträgnisses.*) Der Ertrag, 1853 erst 79 Mill., war für 1863 auf
108 Mill, veranschlagt, lieferte aber in Wirklichkeit 118, ungerechnet
die Mehreinnahme in Sibirien; für 1864 lautet der Voranschlag auf
127’805,000 R. — Die Auflage auf das Salz erträgt etwas über 10 Mill.
Das frühere Monopol ist aufgehoben und der Salzhandel, vorbehaltlich
einer Steuer auf das Salz, freigegeben. Die Auflage auf den inländischen
Tabak liefert 4 Mill. Verhältnissmässig sehr gering erscheint der Zoll
ertrag , veranschlagt zu 34 % Mi^i Im J. 1853 belief sich derselbe schon
auf 28'337,674 ; die Summe sank im Kriegsjahre 1854 auf 20’864,391
und 1855 sogar auf 18’473,103, hob sich aber folgendermassen :
1856 1857 1858 1859 1863 (Budg.) 1864 (Budg.)
29’607,620 35*798,581 33*659,312 34*238,187 32*514,532 35*671,000
, Unterm 11. Oct. 1862 ward den Bauern eine Ergänzungsauflage
zur Kopfsteuer im Betrage von 25 % des früheren Ansatzes auferlegt,
zus. 6*290,000 R. Dann wurck 1. Jan. 1863 eine neue Grund-, Han
dels- und Gewerbesteuer eingeführt, wogegen Aufhebung der Bürger
kopfsteuer erlblgte, wonach man eine Mehreinnahme von 2*530,000 R.
erwartete. Auch die Grundzinsabgaben erfuhren eine Erhöhung von
2,7 Mill. Die Bergwerksabgabe ward aufgehoben.
Die Staatsausgaben haben sich sehr vermehrt. Noch 1859 u. 60
war der Bedarf zu 260*201,177, reap, zu 298*307,388 R. veranschlagt.—
Es treten besonders zwei Ausgabeposten hervor; Schuld und Militär. —
Die §chuld, welche 1853 33'/% Mill, erforderte, verschlang 1859 be
reits über 49% , erforderte 1860 und 62 mehr als 54*/% 1862 57,5
und erscheint 1864 mit 59,6 Mill., somit Steigerung des Bedarfs blos
für Zinsen und Amortisirung um mehr als 10 Mill, in 5 Jahren. — Un
geheuer ist die Ausgabe für das Kriegswesen angewachsen. Reden
berechnete 1853 den Aufwand für die Landmacht zu etwas weniger als
*) Um die dessfallsigen Einkünfte nicht geschmälert zu bekommen, hatte
die Regierung unter Kaiser Nicolaus die »Mässigkeitsvereine« verboten ! Bei
dem Streben nach Emancipation erkannten aber die Bauern selbst die schlimmen
Lolgen der Irunksucht und legten, ohne Anregung von Aussen, gemeindeweise
das Gelübde ab, nur in Krankheitsfällen und bei Familienfesten wieder Brannt
wein zu gemessen, unter Bestimmung einer Strafe für die Uebertreter. Die
Pächter suchten durch billige Preise, selbst durch freiwillige Branntweingaben,
die alte 1 runksucht wieder zu erwecken, doch vergeblich. Um so nachdrück
licher riefen sie die Hülfe der Staatsgewalt an, da sie ihren Pachtpreis nicht
bezahlen könnten. Und in Wirklichkeit verbot eine ministerielle Anordnung
den Vollzug jener Gemeindebeschlüsse, unter dem Vorgeben, dass die Com-
munen zu deren Erlassung nicht befugt seien. Nach der Versicherung des
Fürsten Dolgorukow haben die ohnehin von den Branntweinpächtem ge
wonnenen Local-Policeibehörden mitunter sogar offene Gewalt — Ruthen - und
Stockschläge — angewendet, die Bauern zum Branntweintrinken zu zwingen.
Dies wirkte, — das Branntweintrinken ist stärker als je geworden.
K o 1 b , StatUtik. 4. Aufl. g