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Elftes Buch. Drittes Kapitel.
Aber inzwischen waren die Osterlinge in Wettbewerb mit
Westfalen, Rheinländern und Vlamen auch nach England ge—
drungen; schon ums Jahr 1220 hat Lübeck den Schutz des Kai—
sers gegen die Behinderung seiner Kaufleute in England durch
die Kölner angerufen. Die Kölner konnten hier als Vorsteher
der deutschen Gildhalle in der That in mancher Hinsicht lästig
sein. So mußte es den Osterlingen darauf ankommen, eigne
Gildhallen neben der von Köln geleiteten zu erhalten. Wirklich
errangen Lübeck und auch Hamburg in den sechziger Jahren
des 13. Jahrhunderts das Recht eigner Faktoreien. Indes
bald zeigte sich, daß hier, wie überall, das Interesse des deutschen
Handels einheitliche Vertretung und somit auch eine einheit—
liche Faktorei erforderte. Und so wurden schon vor dem Jahre
1282 die drei Gildhallen der Kölner, Lübecker und Hamburger
zu einer Gildhalle verschmolzen. Es war im Grunde ein Sieg
der Osterlinge. Denn überwogen in der Organisation wie
Beamtung der neuen gemeinsamen Gildhalle anfangs auch noch
die westlichen Elemente, so wuchs doch schon gegen Wende des
13. und 14. Jahrhunderts der Handel der Osterlinge, nament—
lich wohl in der Wollausfuhr, zu fast gleicher Höhe mit dem
der Kaufleute vom Niederrhein: und so erschien eine mindestens
ebenbürtige Vertretung derselben in der großen Gildhalle um
so mehr nur noch als eine Frage der Zeit, als sich im ganzen
Verlauf des 14. Jahrhunderts die Stellung des deutschen
Handels in England nicht bloß günstig hielt, sondern sogar
ausnehmend kräftigte.
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Welche Aussichten winkten damit den Osterlingen, und
unter ihnen vornehmlich Lübeck mit dem emporsteigenden
14. Jahrhundert! Unvermeidlich erschien die Konzentration
nicht bloß des Ostseehandels, sondern auch des neuen großen
westöstlichen Verkehrs des deutschen Nordens, von England bis
Livland und darüber hinaus, in ihren Händen.
Aber freilich bedurfte es hierfür einer Voraussetzung. Die
deutschen Fürsten der Ostseeküste wie die nordischen Mächte