fullscreen : Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

Zeitpächter,  die  auf  den  gepachteten  Gütern  leben,
von  Gütern:
63.  über  300  Morgen,  64.  von  15  —  300  Morgen  einschliesslich, ­
  65.  unter  15  Morgen.
Lassbauern.  66.
Beisassen  in  den  Städten  und  auf  dem  Lande.
67.  von  Renten,  oder  dem  Ertrage  wissenschaftlicher
und  künstlerischer  Arbeiten,  oder  dem  Grosshandel
lebend;  68.  von  dem  Betriebe  mechanischer  Künste,
Handwerke,  Detailhandel,  Gastwirthschaft  u.  dergl.
lebend;  69.  von  Handarbeit  lebend.
Studirende.  70.
Geholfen  und  Lehrlinge  bei  Gewerben:
71.  Bei  der  Landwirtschaft  als  Administratoren,  Verwalter, ­
  Schreiber  etc.  72.  Beim  Grosshandel,  wissenschaftlichen ­
  und  künstlerischen  Beschäftigungen.  73.  Bei
mechanischen  Künsten,  Handwerken,  Detailhandel  und
dergleichen.
Domestiken:
74.  Herrschaftliche.  75.  Bei  der  Landwirtschaft  oder
andern  Gewerben.
Jungfrauen  über  14  Jahr,  Frauen  und  Wittwen  in  Gewerbe
für  eigene  Rechnung,  oder  Diensten.
Die  eigenthümlichen  oder  erblichen  Gütern  selbst
vorstehen:
76.  Besitzerinnen  adeliger  Güter.
Besitzerinnen  bürgerlicher  oder  bäuerlicher  Güter:
77.  von  mehr  als  300  Morgen;  78.  von  15  bis  300  Morgen ­
  einschliesslich  ;  79.  unter  15  Morgen.
Die  für  ihre  Person  das  Bürgerrecht  ihres  Wohnorts ­
  gewonnen  haben.  80.
Die  Zeitpachtungen  selbst  vor  stehen  von  Gütern;
81.  über  300  Morgen;  82.  von  15  bis  300  Morgen  einschliesslich; ­
  83.  unter  15  Morgen.
Die  Lassbauerhöfe  selbst  bewirtschaften.  84.
Beisassen:
85.  die  selbstständig  von  Renten,  wissenschaftlicher  oder
künstlerischer  Arbeit,  oder  vom  Grosshandel  leben.
86.  Die  selbstständig  von  mechanischen  Künsten,  Handwerken ­
  ,  Detailhandel,  Gastwirthschaft  u.  s.  w.  leben.
87.  Von  gemeiner  Handarbeit  lebend.
Gehülfen  und  Lehrlinge  bei  Gewerben:
88.  Bei  der  Landwirtschaft,  als  Wirtschafterinnen,
Ausgeberinnen  u.  dergl.  89.  Bei  wissenschaftlichen  und
känstlerischen  Beschäftigungen  u.  dergl.  90.  Bei  mechanischen ­
  Künsten,  Handwerken,  Detailhandel  u.  dergl.
Domestiken:
91.  Herrschaftliche.  92.  Bei  der  Landwirtschaft  und
andern  Gewerben.
Unter  besonderer  Aufsicht  der  Regierung.
Wegen  Hülflosigkeit.
Verlassene,  Arme  und  Kranke,  die  in  Privatwohnungen  von
öffentlicher  Unterstützung  leben.
Kinder  bis  zum  vollendeten  14.  Jahre:
93.  Knaben.  94.  Mädchen.
Personen  zwischen  14  und  60  Jahren:
95.  Männer.  96.  Frauen.
Alte  über  60  Jahr:
97.  Männer.  98.  Frauen.
Verlassene,  Arme  und  Kranke,  die  in  öffentlichen  Anstalten
untergebracht  sind.
Kinder  bis  zum  vollendeten  14.  Jahre:
99.  Knaben.  100.  Mädchen.
Personen  zwischen  14  und  60  Jahren:
101.  Männer.  102.  Frauen.
Alte  über  60  Jahr:
103.  Männer.  104.  Frauen.
Wahnsinnige  in  öffentlichen  und  Privatanstalten:
105.  Männliche.  106.  Weibliche.
Anzahl  aller  Personen,  die  wegen  Hülflosigkeit  unter  Aufsicht ­
  der  Regierung  stehen.  107.
Wegen  Vergehungen.
Unter  polizeilicher  Aufsicht  wegen  schändlichen  Wandels
oder  bezeigter  Neigung  zu  Verbrechen:
108.  Männliche.  109.  Weibliche.
In  Correctionshäusern  :
110.  Männliche.  111.  Weibliche.
Wegen  Schulden  verhaftet;
112.  Männliche.  113.  Weibliche.
Im  Gefängnisse  als  Inquisiten  :
114.  Männliche.  115.  Weibliche.
Abgeurtheilte  Verbrecher  in  Zuchthäusern  und  Festungen.
Auf  1  Jahr  und  darunter:
116.  Männliche.  117.  Weibliche.
Auf  mehr  als  1  und  weniger  als  10  Jahre  :
118.  Männliche.  119.  Weibliche.
Auf  10  Jahr  und  darüber  bis  Zeitlebens:
120.  Männliche.  121.  Weibliche.
Anzahl  aller  Personen,  welche  wegen  Vergehungen  unter
besonderer  Aufsicht  der  Regierung  stehen.  122.

III.  Religiöse  Verhältnisse  der  Einwohner.
Evangelisch  -  Lutherische.
123.  Pfarrkirchen.  124.  Gottesdienstliche  Versammlungsörter, ­
  welche  keine  Parochialrechte  haben.  125.  Ordinirte
  Prediger.  126.  Katecheten  und  andere  nicht  ordinirte
  Religionslehrer.  127.  Evangelich-lutherische  Einwohner. ­

Evangelisch  -  Reformirte.
128.  Pfarrkirchen.  129.  Gottesdienstliche  Versammlungsörter, ­
  welche  keine  Parochialrechte  haben.  130.  Ordinirte
  Prediger.  131.  Katecheten  und  andere  nicht  ordinirte
  Religionslehrer.  132.  Evangelisch-reformirte  Einwohner. ­

Römisch  -  Katholische.
133.  Parochialkirchen.  134.  Gottesdienstliche  Versammlungsörter, ­
  welche  keine  Parochialrechte  haben.
Weltgeistliche:
135.  Höhere  Geistlichkeit.  136.  Pfarrer.  137.  Kapläne
und  Vikarien.
Klostergeistlichkeit.
Mannsklöster.
Aus  eigenen  Mitteln  bestehend:
138.  Klöster.  139.  Personen.
Von  Almosen  lebend:
140.  Klöster.  141.  Personen.
Frauenklöster.
Aus  eigenen  Mitteln  bestehend:
142.  Klöster.  143.  Personen.
Von  Almosen  lebend:
144.  Klöster.  145.  Personen.
Anzahl  der  römisch-katholischen  Einwohner.  146.
Mennoniten.
147.  Gottesdienstliche  Versammlungshäuser.  148.  Zur
mennonitischen  Gemeine  gehörige  Einwohner.
Juden.
149.  Gottesdienstliche  Versammlungshäuser.  150.  Privilegirte
  oder  geschützte  Judenfamilien.  151.  Zu  denselben ­
  gehörige  Personen.  152.  Geduldete  fremde  Juden..
153.  Anzahl  aller  Personen  jüdischer  Religion.
IV  Unterriclitsaiistalteii.
Elementarschulen.
Oeffentliche  :
154.  Schulen.  155.  Lehrer  und  Lehrerinnen.  156.  Schul  er_
157.  Schülerinnen.
Concessionirte  oder  tolerirte  Privatschulen:
158.  Schulen.  159.  Lehrer  und  Lehrerinnen.  160.  Schüler-161.
  Schülerinnen.
Bürger-  und  Mittelschulen.
Allgemeine  Bürgerschulen.
Oeffentliche  Schulen.
Für  Söhne:
162.  Schulen.  163.  Lehrer.  164.  Schüler.
Für  Töchter:
165.  Schulen.  166.  Lehrer  und  Lehrerinnen.  167.  Schülerinnen. ­

Privatschulen.
Für  Söhne:
168.  Schulen.  169.  Lehrer.  170.  Schüler.
Für  Töchter:
171.  Schulen.  172.  Lehrer  und  Lehrerinnen.  173.  Schülerinnen. ­

Niedere  Specialschulen,  z.  B.  Zeichenschulen  für  Handwerker  etc.  :
174.  Die  Schulen  und  deren  Bestimmung  sind  namentlich ­
  anzugeben.  175.  Lehrer.  176.  Schüler.
Höhere  Bildungsanstalten.
Gelehrte  Schulen  :
177.  Schulen.  178.  Lehrer.  179.  Schüler.
Höhere  Specialschulen:
180.  Die  einzelnen  Institute  sind  hier  namentlich  einzutragen. ­
  181.  Lehrer.  182.  Studirende.
Universitäten.
Lehrer  :
183.  Ordentliche  Professoren.  184.  Ausserordentliche
Professoren.  185.  Privatdocenten,  welche  im  letzten
Jahre  gelesen  haben.  186.  Zahl  aller  Lehrenden.
Studirende  :
187.  Theologen.  188.  Juristen.  189.  Mediciner.  190.  Zu
keiner  der  drei  obern  Facultäten  gehörig.  191.  Studirende.
Oeffentlich  anerkannte  Gesellschaften,  deren  Zweck  die
Beförderung  der  Wissenschaften,  schönen  und  mechanischen ­
  Künste,  oder  des  Landbaues  ist.
192.  Namentliche  Angabe  derselben.  193.  Anzahl  der
Mitglieder.
V.  Polizeiaiistalten.
Oeffentliche  Sicherheit.
194.  Unterpolizeiofficianten.  195.  Nachtwächter.  196*
            
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