Full text: Untersuchungen über die Theorie des Preises

DAS STREITVERFAHREN, RECHTSVERLETZUNGEN UND STRAFEN 783 
Sie entscheiden Streitigkeiten, welche zwischen Versicherten 
und Versicherungsträgern aus Leistungansprüchen entstehen. So 
entscheiden die Schiedsgerichte, welche in Österreich und in 
Polen bei jeder Krankenkasse eingerichtet sind und sich aus 
Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen- 
setzen, in Österreich ausschliesslich und in Polen hauptsächlich 
die Streitigkeiten über Leistungen. Alle übrigen Arten von 
Streitigkeiten (mit Ausnahme der Streitigkeiten, die sich aus 
der Erfüllung der Verträge mit den Ärzten ergeben), gehören zu 
der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden (der allgemeinen 
politischen Behörden in Österreich und der Versicherungsbehörden 
in Polen). Ebenso ist in Bulgarien die Zuständigkeit des aus einem 
Friedensrichter und aus Vertretern der Versicherten und der 
Arbeitgeber zusammengesetzten Schiedsgerichts auf Streitigkeiten 
äber die Gewährung der Heilbehandlung und der Geldleistungen 
beschränkt. 
Die schiedsgerichtlichen Instanzen, die in Grossbritannien und 
im Irischen Freistaat durch die Statuten der anerkannten Kassen 
errichtet werden können, besitzen eine ausgedehntere Zuständig- 
keit. Sie entscheiden, abgesehen von den Streitigkeiten über 
Leistungen, über alle anderen Streitigkeiten, die sich hinsichtlich 
des Bestehens oder Nichtbestehens der Mitgliedschaft oder aus 
einem Beschluss einer anerkannten Kasse über ein Mitglied ergeben. 
Gegen alle schiedsgerichtlichen Entscheidungen aber, selbst wenn 
mehrere einander übergeordnete schiedsgerichtliche Instanzen 
gesprochen haben, kann Berufung beim Minister für das Gesund- 
heitswesen eingelegt werden. Wird die Berufung zugelassen, so 
bestimmt der Minister einen aus einer Liste von Rechtskundigen 
ausgewählten Sachverständigen, der den Streit dann endgültig 
zu entscheiden hat. 
Die Versicherungsgerichte 
Die besonderen Gerichte der Versicherung, welche sich mehr 
den ordentlichen Gerichten als. den Verwaltungsbehörden nähern. 
entscheiden in der Regel endgültig über die Streitigkeiten aus Lei- 
stungansprüchen. Ist die Ständigkeit der Rechtsprechung und 
ihre Übereinstimmung mit den Gesetzen ‚durch die Mitarbeit 
von Beamten und die Einheit der Rechtsprechung durch den 
Rechtszug an ein höheres Versicherungsgericht gewahrt, so kann 
die letzte Entscheidung über die Versicherungsleistungen. bei 
diesen Gerichten beruhen. In gewissen Ländern ist aber auch 
die Entscheidung anderer Streitigkeiten, als die über die Leistungen
	        
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