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35 Millionen staatlicher Bankkredit, hauptsächlich kurzfristiger.
Der „Selskosojus“ selbst hatte bei seiner Gründung im Herbst
1921 nur ein Eigenkapital von ganzen 22 000 Rubeln, dazu ein
Aktienkapital von 10 000 Rubeln. Die landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände
haben ebenfalls mit recht bescheidenen
Geldmitteln begonnen. Am 1. Januar 1924 betrug jedoch die
Summe der Bilanzziffern aller lokalen Verbände bereits
101250 000 Rubel, und der „Selskosojus“ hatte am 1. April 1924
eine Bilanzziffer von 33 101 000 Rubel aufzuweisen. Hierbei ist in
Betracht zu ziehen, daß die Bauernwirtschaften Sowjet-Rußlands
während des Bürgerkrieges und hauptsächlich durch die fremdländischen
Interventionskriege und die Blockade außerordentlich
gelitten haben und finanziell ruiniert worden sind, daß sie also
nicht in der Lage waren, ihren landwirtschaftlichen Genossenschaften
genügend große Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Aus
diesem Grunde müssen bei dei\ Geldversorgung der landwirtschaftlichen
Genossenschaften noch für lange Zeit Staatskredite
in Betracht gezogen werden. Für die aufsteigende Tendenz in der
finanziellen Entwicklung der landwirtschaftlichen Genossenschaften
spricht unwiderleglich die Tatsache, daß 1922 das Betriebskapital
auf das 5fache, 1923 auf das 8,5fache gestiegen war.
Von großer Bedeutung für die Beurteilung der Finanzen der
landwirtschaftlichen Genossenschaften ist die Haftung sämtlicher
Genossenschaftsmitglieder für die Verpflichtungen ihrer
Genossenschaften. Diese Haftpflicht erweitert natürlich bedeutend
die Kreditbasis der Genossenschaften.
Das Kreditsystem und 42 besondere Kreditgesellschaften
Ein ausgedehnter, fein organisierter Apparat sorgt für die Zuführung
der Geldmittel an die Genossenschaften. Hierzu gibt Genosse
Sewrjuk in Moskau folgende Darstellung: Das Organisationssystem,
mit dessen Hilfe die Finanzierung der bäuerlichen
Kreditgenossenschaften verwirklicht wird, besteht aus einem Netz
landwirtschaftlicher Kreditgesellschaften, Agrarbanken und der
Landwirtschaftlichen Zentralbank der Sowjetunion.
Die landwirtschaftlichen Kreditgesellschaften entstanden auf
Grund des Gesetzes vom 21. Dezember 1922. Es sind dies gemischte
Aktiengesellschaften vom Banktypus, in denen das staatliche
Kapital vorherrscht. Ihre Eigentümlichkeit besteht darin, daß
außer dem Grundanteil (in der Höhe von 100 Goldrubel) das Grundkapital
aus sogenannten Bauernanteilen (in der Höhe von 5 bis
10 Goldrubel) besteht. Der Hauptzweck der Bauernanteile ist der,
die Bauernbevölkerung selbst zum Ausbau der Kreditgesellschaften
heranzuziehen. Darum genießen die Besitzer von Bauernanteilen
eine Reihe von Begünstigungen: Recht auf Stundung bei