Contents : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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^er  Inhalt  des  vorliegenden  Bandes  von  Untersuchungen  über  das
deutsche  Versicherungswesen  ist  bedingt  durch  seine  Entstehungsgeschichte  und
durch  seine  Verbindung  mit  den  Untersuchungen  über  das  Sparwesen.
Zwei  verschiedene  Gebiete  der  Staatspolitik  im  Reiche  und  in  Preußen
haben  wiederholt  Veranlassung  gegeben  zur  Erörterung  der  Bedeutung,  welche
die  öffentlichen  und  privaten  Versicherungseinrichtungen  für  den  Geldmarkt
und  damit  für  das  Wirtschaftsleben  Deutschlands  haben:  Finanzpolitik  und
Sozialpolitik.
Der  verhältnismäßig  ungünstige  Kursstand  der  Staatsanleihen
hat  den  Vorschlag  veranlaßt,  durch  Reichs-  oder  Staatsgesetz  den  Versicherungsanstalten, ­
  den  öffentlichen  Sparkassen,  aber  auch  den  Depositenbanken ­
  und  ähnlichen  Spareinrichtungen  die  Verpflichtung  der  Anlage  eines
bestimmten  Teiles  ihres  Vermögens  (im  besonderen  der  Reserven)  in
deutschen  Reichs-  oder  Staatspapieren  aufzuerlegen,  um  auf  diese  Weise
diesen  Papieren  einen  ständigen,  stets  wachsenden,  aufnahmefähigen  Markt
zu  schaffen.  In  der  Reichsversicherungsordnung  ist  mit  der  Verwirklichung
begonnen  worden  durch  die  Vorschrift,  daß  alle  Berufsgenossenschaften  und
Landesversicherungsanstalten  (sowie  die  zugelassenen  Sonderanstalten)  „ein
Viertel  ihres  Vermögens  in  Anleihen  des  Reiches  oder  der  Bundesstaaten
anlegen"  müssend  Bei  dieser  Gelegenheit  ist  natürlich  die  finanzielle  Bedeutung ­
  der  genannten  Einrichtungen  hervorgehoben,  aber  es  ist  nicht  zahlenmäßig ­
  festgestellt  worden,  welche  Summen  im  ganzen  durch  die  Spar-  und
Versicherungseinrichtungen  gesammelt  und  angelegt  werden;  welche  Summen
also  bei  allgemeiner  Durchführung  etwa  des  Grundsatzes  der  Reichsversicherungsordnung ­
  für  den  Erwerb  von  Reichs-  und  Staatsanleihen  in  Betracht ­
  kommen;  welche  Bedeutung  diese  Nachfrage  für  den  Anleihemarkt
und  den  Staatskredit  haben  könnte;  welche  Rückwirkung  auf  andere  Teile
unseres  Wirtschaftslebens  durch  die  Entziehung  solcher  Kapitalsummen  hervorgerufen ­
  werden  müßte.  Daß  aber  erhebliche  Wirkungen  und  damit

-  RVO.  88  718,  984,  1157,  1356,  1372.

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