Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Heinz  Potthoff.

Verschiebungen  in  Geldmarkt  und  Produktion  zu  erwarten  wären,  kann
nicht  geleugnet  werden.  Sie  müßten  sorgfältig  festgestellt  und  erwogen
werden,  ehe  man  an  eine  derartige  Bindung  aller  Spar-  und  Versicherungsanstalten ­
  herantreten  dürfte.
Bei  der  Vorbereitung  der  Reichsversicherungsordnung  und  des  Versicherungsgesetzes ­
  für  Privatangestellte  ist  der  bei  jeder  Erweiterung  der
sozialen  Versicherung  übliche  Einwand  wiederholt  worden,  daß  dadurch ­
  den  Gewerbetreibenden  Kapital  entzogen  und  damit  die  Produktion
beeinträchtigt  würde.  Dieses  Bedenken,  das  auf  Einzelfälle  zutreffen  kann,
ist  im  ganzen  zweifellos  irrig  x .  Das  Gegenteil  ist  richtig.  Die  Gesamtaufwendungen ­
  für  die  Arbeiterversicherung  in  Deutschland  betragen  bis
Ende  1909  rund  9,7  Milliarden  Mark^.  Davon  sind  0,6  Milliarden
vom  Reiche,  4,3  Milliarden  von  den  Versicherten  und  4,8  Milliarden  von
den  Arbeitgebern  aufgebracht  worden.  Die  Zuschüsse  des  Reiches  stammen
ganz  überwiegend  aus  indirekten  Steuern  auf  Nahrungs-  und  Genußmittel,
werden  also  unmittelbar  oder  mittelbar  (durch  Preiserhöhungen)  vom  Konsums ­
  getragen.  Die  Arbeitnehmer  würden  die  kleinen  Beträge,  die  sie  für
die  Zwangsversicherung  zahlen  müssen,  sonst  für  Verbesserung  ihrer  Lebenshaltung, ­
  also  zur  Erhöhung  des  Konsums  ausgeben.  Die  Klage  von  der
Beeinträchtigung  der  Produktion  durch  Kapitalentziehung  beschränkt  sich
also  von  vornherein  auf  die  Beitragshälfte  der  Arbeitgeber.  Aber  auch
hier  trifft  sie  nur  teilweise  zu.  Denn  auch  unter  den  kleinen  Arbeitgebern
sind  viele,  die  ihre  sozialen  Lasten  nicht  vom  Betriebe  sondern  vom  Haushalte ­
  ersparen  müssen  und  beim  Nichtvorhandensein  des  Versicherungszwanges ­
  nicht  ihre  Produktion  sondern  ihren  Konsum  vergrößern  würden.
Andererseits  sind  viele  Arbeitgeber  in  der  Lage,  die  Versicherungskosten
durch  Änderung  des  Betriebes  oder  der  Preise  auf  ihre  Abnehmer  zu  überwälzen. ­
  Selbst  wenn  man  also  die  gesetzliche  Beitragsverteilung  mit  der
tatsächlichen  gleichsetzt^,  so  muß  man  sagen,  daß  höchstens  ein  Drittel  der
Versicherungsbeiträge  der  Produktion,  zwei  Drittel  aber  dem  Konsume  entzogen ­
  werden.
Umgekehrt  fließen  die  Vermögensbestände  der  Versicherung,  die  als
Reservefonds  eine  oft  recht  langdauernde  Anlage  suchen,  in  viel  höherem
Maße  den  Produzenten  als  den  Konsumenten  zu.  Das  gilt  von  den
Hypotheken,  die  hauptsächlich  dem  Baugewerbe  Mittel  zuführen,  wie  von

Vgl.  meinen  Aussatz  „Sozialpolitik  und

wewmarn

1910  des  Plutus,  Berlin.
*  Statistisches  Jahrbuch  für  1911  S.  396.
3  Vgl.  den  späteren  Aufsatz  „Wer  trügt  di

trägt  die  Kosten  der  sozialen  Versicherung?'
            
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